Elektronische Anmeldung

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Fleißiger usw.

Guest
Ja, gerne. Habe ich noch nie probiert, aber wird schon klappen. Ich gehe rein...
 
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Gast999

Guest
Fleißiger Anmelder: Abgeschickt, vielleicht gibst Du kurz Bescheid, ob es angekommen ist, ich habe vergesssen, die Bestätigung zu aktivieren.
 
G

Genervter

Guest
Um mal etwas Öl ins online-Feuer zu giessen:

  • Kann ich beim EPA überhaupt deutsche Anmeldungen einreichen? Es gibt doch eine Entscheidung des BPatG, dass die Verwaltungsvereinbarung nichtig ist.
  • Genügt denn eine online Einschreichung dem Schriftformerfodernis, sofern keine anerkannte qualifizierte Signatur verwendet wird?
 
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Gast999

Guest
  • Was hat den bitte die Online-Einriechung mit der Vereinbarung für den Eingang schriftlicher Unterlagen zu tun?
  • Die Anmeldungen werden doch mit einer elektronischen Unterschrift unterzeichnet.
 
G

Genervter

Guest
ad. 1. Wieso kann ich den beim EPA entgegen dem Wortlaut des Patentgesetzes eine deutsche Anmeldung einreichen? Schließlich muss nach Gesetz die Anmeldung beim DPMA oder einer Annahmestelle eingereicht werden. Kriege ich den Anmeldetag "Eingang beim DPMA" und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? Wenn der Anmelder den Gegenstand am nächsten Tag veröffentlicht und ich in der Akteneinsicht merke, dass die Anmeldung erst zwei Tage später vom EPA an das DPMA weitergeleitet wurde, würde ich das schon thematisieren.

2. Dem Schriftformerfodernis genügen nur qualifizierte Signaturen. Wenn ein deutsches Gesetz Schriftlichkeit erfordert, muss also die Signatur nach deutschen REgeln anerkannt sein. Meines Wissens tut dies nicht einmal die von der Datev herausgegebene Signatur mit letzter Sicherheit. Ich würde mich daher nicht so ohne weiteres darauf verlassen, dass die EPA-Karte ausreicht.
 
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