DE 100 (deutsche) Aktenzeichen

Smith-O

SILBER - Mitglied
Für die Anmeldung zur Patentanwaltsprüfung fordert das DPMA von Nicht-Kandidaten (§ 172 PatAnwO) als "Einzelnachweis" für die 8- (bzw. 10-) jährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des gew. Rechtsschutzes Belege aus 100 Aktenzeichen, aus denen die Mitwirkung des Bewerbers hervorgeht.

Früher zumindest galt, dass das deutsche Aktenzeichen sein müssen. Das kann bei international ausgerichteter Mandantschaft schwierig sein, weil diese zunehmend europäisch anmeldet.

Hat jemand aktuelle Erfahrung in dieser Sache? Sind immer noch deutsche Aktenzeichen gefragt, oder tun's mittlerweile auch europäische. (Das Wort "deutsch" wird auf www.dpma.de/amt/ausbildung/patentanwaltsausbildung/fuersachbearbeiter ... nicht mehr verwendet.)

Thanke!
 
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