Abbuchung vs. Lastschrifteneinzug

G

G. Bühr

Guest
Was bitte ist der Unterschied zwischen Lastschrifteneinzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag im Sinne der PatKostZV?
 
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Rater

Guest
G. Bühr schrieb:
Was bitte ist der Unterschied zwischen Lastschrifteneinzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag
Vielleicht dass ein Abbuchungsauftrag nur für jeweils eine Abbuchung erteilt wird und Lastschrifteneinzugsermächtigungen den Ermächtigten ermächtigen (Supersatz), erst einmal abzubuchen? :/
 
P

PatentAnw

Guest
Meines Wissens ist der Unterscheid folgender:

Lastschrifteneinzug geht nur von einem speziellen Guthabenkonto bei der Dresdner Bank, Promenandenstrasse in München und war früher die einzige Möglichkeit, ein laufendes Konto zu führen. Das DPMA wird vom Kontoinhaber ermächtigt, Beträge abzurufen, ohne daß die Bank hierfür einen besonderen Auftrag braucht.

Abbuchungsauftrag geht von jedem deutschen Girokonto mit dem bekannten Formular. Hierfür ist aber eine Unterschrift des Kontoinhabers durch das DPMA bei der abbuchenden Bank vorzulegen.

So ganz sicher bin ich mir da aber nicht.
 
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