enveloppe soleau

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Rowdie

Guest
Kennt jemand den enveloppe soleau (Frankreich)?
Was hat es damit auf sich? Der gilt sicher nur national und man kann damit bestimmt kein europäisches Patent auch nur annähernd ersetzen, nehm ich mal an?
Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.

Rowdie
 
L

Lisa

Guest
Unten ein Auszug einer ganz guten Erklärung von folgender Seite:

http://www.progexpi.com/htm21.php3

Kurz gesagt:
Die enveloppe soleau dient im Wesentlichen dazu, eine (geheime) Vorbenutzung nachzuweisen, um, falls jemand die bereits benutzte Erfindung anmeldet, diese weiter verwenden zu können, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Wie in Deutschland steht in Frankreich demjenigen, der eine patentierte Erfindung schon vor dem Anmeldetag benutzt hat, ein Benutzungsrecht zu (§12 PatG). Er kann allerdings dieses Recht nicht verkaufen oder Lizenzen erteilen. Diese Vorbenutzung kann man mit einer enveloppe soleau nachweisen. Es handelt sich aber NICHT um ein Schutzrecht! Der Inhalt wird nicht veröffentlicht, nur am INPI aufbewahrt.

Man kann wohl auch vor einem dt. Gericht eine Vorbenutzung durch eine am INPI hinterlegte enveloppe soleau nachweisen, in Deutschland gibt es nichts Vergleichbares.


Le Dépôt d'une Enveloppe SOLEAU à l'I.N.P.I. :

L'enveloppe SOLEAU, du nom du fonctionnaire qui en avait eu l'idée, est fondée sur le décret du 10 mars 1914 et avait pour but à l'origine, d'établir la DATE de CRÉATION de dessins et modèles, selon la loi du 14 juillet 1909 et l'arrêté du 9 mai 1986. Mais, rapidement, les inventeurs l'ont utilisée pour établir la date certaine de conception de leur invention en attendant qu'elle soit suffisamment au point pour permettre le dépôt d'un brevet.

L'enveloppe SOLEAU comporte deux compartiments dans chacun desquels on introduit une description de l'invention (avec dessins si nécessaire). Elle est envoyée par poste à l'I.N.P.I. qui l'enregistre en perforant par laser la date et un numéro. Son coût est minime : 10 € pour le premier dépôt.

L'I.N.P.I. renvoie un des volets au demandeur et conserve l'autre pendant 5 ans, renouvelables une fois par paiement d'une nouvelle taxe de 10 €. Après 10 ans, le premier volet est restitué au demandeur qui doit le conserver intact (de même que le second volet), car sa valeur de preuve serait encore acceptable par un Tribunal en cas de litige.
 
R

Rowdie

Guest
Hallo Lisa,
vielen Dank für die Info.
Ich habe nämlich im Internet nichts in deutsch oder englisch dazu gefunden und ich bin leider des Französischen nicht mächtig.
Gruß,
Rowdie
 
M

MPS

Guest
Was Lisa schreibt, ist richtig. Die enveloppe Soleau wird auch viel verwendet, um Urheberrechte zeitlich zu dokumentieren. Das spielt in Frankreich eine wichtige Rolle, da Rechte aus Geschmacksmustern sich weitgehend mit Urheberrechten überlagern. Ganz allgemein erlaubt es die enveloppe Soleau, sich ein offiziell datiertes Beweismittel zu verschaffen. Auf dem Gebiet von Erfindungen wird sie verwendet, um Vorbenutzungen zu datieren (die in Frankreich keine "Benuztungen" zu sein brauchen - der blosse konzeptuelle (intellektuelle) Besitz reicht), insbesondere aber auch für Arbeitnehmererfindungen : Artikel R 611-9 des französischen Gesetzbuches für gewerblichen Rechtsschutz empfiehlt, Erfindungen, die nicht zweifelsfrei Diensterfindungen sind, zunächst in einer enveloppe Soleau datieren zu lassen.
Für deutsche Anmelder ist die enveloppe Soleau meines Erachtens nur dann interssant, wenn ganz allgemein ein billiges, offizielles Datierungsmittel gesucht wird. (Ob es dazu in Deutschland Alternativen gibt, weiss ich nicht). Achtung, das INPI versendet grundsätzlich keine Post ins Ausland. Man sollte also einen französischen Patentvertreter einschalten. (Wenn Sie einen suchen, der Deutsch spricht, stehe ich zu Ihrer Verfügung).
 
J

julius

Guest
Mich würde interessieren, ob man diesen enveloppe auch dazu verwenden kann, z.B. in einem US-Interference-Verfahren den ersten Erfindungsbesitz nachzuweisen.
Hat da jemand Erfahrung? Schon mal Danke im voraus!
 
L

Lisa

Guest
MPS schrieb:
Man sollte also einen französischen Patentvertreter einschalten. (Wenn Sie einen suchen, der Deutsch spricht, stehe ich zu Ihrer Verfügung).
Wie kann man Sie denn kontaktieren? Ich habe zwar (momentan) keinen Bedarf an einem franz. Patenvertreter, aber hätte ein paar Fragen zu dem Beruf in Frankreich und einer Tätigkeit in bzw. zwischen beiden Ländern...
Grüße, Lisa.
 
A

Ach was?

Guest
MPS schrieb:
Achtung, das INPI versendet grundsätzlich keine Post ins Ausland. Man sollte also einen französischen Patentvertreter einschalten.
Das wurde mir aber vom INPI selbst anders gesagt. Jeder Patentvertreter der EU sei in Frankreich vertretungsberechtigt und Post würde auch ins Ausland gesendet.

Ausprobiert habe ich es aber nicht... :)
 
M

MPS

Guest
Im US Beweis-Verfahren ist jedes Beweismittel im Prinzip zulässig, und man braucht eigentlich keine offizielle Datierung. Wenn man eine hat, ist es natürlich besser. Ich habe mal in einer discovery eine enveloppe Soleau vorgelegt, das wurde akzeptiert. Die offizielle Datierung bringt m.E. nicht viel, wenn die nicht-offizielle Datierung (und evtl. die Zeugenaussagen) glaubwürdig sind.

Dass das INPI jetzt ins Ausland Bescheide schickt, mag stimmen (ich habe meine Prüfung absoviert, als sie es noch nicht taten : früher galt diese Regel strikt. Dass EU-Vertreter bestimmte Handlungen vor dem INPI vornehmen dürfen, heisst im Prinzip nicht, dass sie keine lokale Korrespondenzanschrift brauchen.)

Meine e-mail Adresse :
 
A

Ach was?

Guest
MPS schrieb:
Dass das INPI jetzt ins Ausland Bescheide schickt, mag stimmen (ich habe meine Prüfung absoviert, als sie es noch nicht taten : früher galt diese Regel strikt. Dass EU-Vertreter bestimmte Handlungen vor dem INPI vornehmen dürfen, heisst im Prinzip nicht, dass sie keine lokale Korrespondenzanschrift brauchen.)
Klar, aber genau die beiden Punkte sollte ich vom Amt erfragen. Mir wurde von einer kompetent klingenden Dame gesagt, die ich nach einer halben Stunde an den Apparat bekommen habe, dass es jetzt ein Gesetz gebe, das alle europäischen Vertreter inländischen gleichstellt. Und eben, dass das Versenden an ausländische Adressen kein Problem darstelle.

Ich hoffe, das stimmt so...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich habe schon Bescheide vom INPI gesehen, die an einen DE- bzw. EP-Patentanwalt in Deutschland gasandt wurden.
 
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