Einspruchsgebühr EPA

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Unzulässigkeit

Guest
Eine Frage, die gerade bei uns auf dem Tisch liegt: Eine Partei hat beim EPA gegen ein Patent unseres Mandanten eingesprochen. Dem Einspruch war zur Entrichtung der Gebühr der Gebührenzahlungsvordruck beigefügt, im E.-Formular ist angekreuzt, das die Gebühr "wie im G.-Vordruck angegeben entrichtet werden soll". Einen weiteren Bezug auf die Gebühr enthält der Einspruchsschriftsatz nicht.

Nun war der G.-Vordruck aber nicht unterschrieben. Das EPA hat aber offensichtlich trotzdem abgebucht. Ist die Gebühr innerhalb der Frist entrichtet oder nicht?
 
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