§3 IntPatÜG -- Übersetzung der europäischen Patentschrift bis wann?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

das IntPatÜG schreibt im § 3:

(1) Liegt die Fassung, in der das Europäische Patentamt mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches Patent zu erteilen beabsichtigt, nicht in deutscher Sprache vor, so hat der Anmelder oder der Patentinhaber innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt beim Deutschen Patent- und Markenamt eine deutsche Übersetzung der Patentschrift einzureichen.

Beabsichtigt das Europäische Patentamt, im Einspruchsverfahren das Patent in geänderter Fassung aufrechtzuerhalten, so ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Entscheidung über den Einspruch die deutsche Übersetzung der geänderten Patentschrift einzureichen.


Was mir nicht klar wird:

Bis wann ist denn nun die Übersetzung der gesamten Patentschrift, sprich, die Übersetzung der Beschreibung, einzureichen?

3 Monate nach Erteilung? Aber zu diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist ja noch ein halbes Jahr. Somit kommt doch aber die Frist von 3 Monaten nach der Entscheidung über den Einspruch gemäß obigem zweitem Absatz zur Anwendung.

Konkret habe ich hier eine im Dezember 2004 veröffentlichte Patentschrift mit Benennung u.a. von DE, für die gemäß Akteneinsicht noch keine Übersetzung der Beschreibung eingereicht wurde.

Was bedeutet dies für die Wirkung dieses europäischen Patents in Deutschland -- bzw. bis wann könnte noch eine deutsche Übersetzung der Beschreibung eingereicht werden, angenommen, bisher wurde kein Einspruch eingelegt?

Danke schonmal und Gruß,
Marc.
 
G

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Guest
Marc N. Zeichen schrieb:
(1) Liegt die Fassung, in der das Europäische Patentamt mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches Patent zu erteilen beabsichtigt, nicht in deutscher Sprache vor, so hat der Anmelder oder der Patentinhaber innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im Europäischen Patentblatt beim Deutschen Patent- und Markenamt eine deutsche Übersetzung der Patentschrift einzureichen.
Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung muß eine deutsche Übersetzung eingereicht werden, unabhängig davon ob ein Einspruch erfolgt oder nicht.

Marc N. Zeichen schrieb:
Beabsichtigt das Europäische Patentamt, im Einspruchsverfahren das Patent in geänderter Fassung aufrechtzuerhalten, so ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Entscheidung über den Einspruch die deutsche Übersetzung der geänderten Patentschrift einzureichen.
Wenn ein Einspruch erfolgt und das Verfahren abgeschlossen ist und eine geänderte Fassung aufrechterhalten wird, so ist innerhalb von 3 Monaten eine Übersetzung der geänderten Fassung einzureichen.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Danke -- jetzt wird mir das schon klarer.

Gegebenenfalls kommen also beide Vorschriften zur Anwendung, a) die Übersetzung nach der Veröffentlichung der Patentschrift, und b) gegebenenfalls eine weitere Übersetzung der im Einspruch geänderten Patentschrift.

Wie ist das nun aber mit meinem Beispiel-Patent?

Dort heißt es auf der Titelseite:

Date of publication and mention of the grant of the patent: 08.12.2004

Designated Contracting States: DE GB IT

Das heißt, es müsste bereits eine deutsche Übersetzung eingereicht worden sein, um die Wirkung dieses europäischen Patents in DE zu gewährleisten.

Gerade stelle ich fest, dass diese Übersetzung nicht beim EPA, sondern beim DPMA einzureichen ist, und offenbar im Patentblatt veröffentlicht wird.

Gibt es nun eine Möglichkeit für mich, zu recherchieren, ob und wann eine Übersetzung eingereicht wurde, und gegebenenfalls diese Übersetzung zu beschaffen?

Unter publikationen.dpma.de kann ich zwar einzelne Ausgaben des Patentblatts aufs Geratewohl herunterladen, jedoch kann ich offenbar nicht vorab recherchieren, in welcher Ausgabe die Übersetzung der fraglichen europäischen Patentschrift gegebenenfalls veröffentlicht wurde.

Oder habe ich da eine Möglichkeit übersehen?

Danke bereits und Gruß,
Marc.
 
G

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Guest
Marc N. Zeichen schrieb:
Gibt es nun eine Möglichkeit für mich, zu recherchieren, ob und wann eine Übersetzung eingereicht wurde, und gegebenenfalls diese Übersetzung zu beschaffen?
Versuch es doch mal bei depatis mit einer Familienrecherche zur EP. Wenn eine deutsche Übersetzung vorliegt und veröffentlich ist, findest Du sie dort.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
@Gert: dpinfo liefert die bibliografischen Angaben zum Datum der Einreichung der Übersetzung - danke!

@Gast: depatis lieferte tatsächlich eine zugehörige T2-Schrift, im Gegensatz zu einigen anderen Familienrecherchen, die ich zuvor ausprobiert hatte. Besten Dank!

depatis, dpinfo, espacenet, dpma-publikationen usw: man kann sie wohl noch nicht auf eine der Plattformen verlassen, sondern muss gegebenenfalls auf allen recherchieren, da die jeweilige Datenbasis offenbar nicht vollständig übereinstimmt.

Danke und Grüße,
Marc.
 
G

Gert

Guest
Der Unterschied zwischen Depatis und DPINFO ist zum einen, dass DPINFO eine Registerabfrage für Profis ist, auf deren Richtigkeit des Inhalts seitens des DPMA viel Wert gelegt wird (auch bei Haftungsausschluss) und Depatis sich an den nicht-professionellen Nutzer wendet. Nächster Unterschied: Register gegen Veröffentlichungsdatenbank, d.h. die Einreichung der Übersetzung erscheint bei DPINFO zuerst, weil sie erst anschließend veröffentlicht werden kann (Drucklegung etc., 6 Wochen?).
 
G

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Guest
Weitere Möglichkeit

Über

http://ep.espacenet.com --> Advanced Search

findet man für jedes EP auch:

INPADOC legal status

Hier wird für EP-Anmeldungen verzeichnet, für welche Länder Übersetzungen eingereicht werden und für welche nicht.


P.S.
Auf B1-Schrift wird nur angegeben, welche Länder wirksam benannt wurden. Es können je nach nationalen Erfordernissen durchaus weniger Länder sein, in denen das Patent tatsächlich wirksam, aber natürlich nicht mehr.
 
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