Einspruchsbegründung - Sprache des angegriffenen Patentanspruchs egal?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum -

ist es bei einer Einspruchsbegründung eigentlich egal, welchen der drei übersetzten Anspruchssätze (deutsch, englisch, französisch) man im Schriftsatz angreift?

Sprich: das angegriffene Patent ist beispielsweise mit englischer Beschreibung veröffentlicht, der Einspruch erfolgt auf Deutsch. Kann man dann ohne weiteres die deutschen Patentansprüche angreifen?

Falls ja -- dann ferner angenommen, die deutschen Patentansprüche enthalten beispielsweise eindeutige Übersetzungsfehler gegenüber den auf Englisch eingereichten Patentansprüchen. Kann man auf diese Fehler im Einspruchsschriftsatz hinweisen und die Fehler sozusagen anhand der englischen Ansprüche korrigieren, und somit dann die richtiggestellte deutsche Übersetzung angreifen?

Oder in einem solchen Fall doch lieber gleich die englischen Patentansprüche angreifen?

Danke schonmal für eure Tipps aus der Praxis,

Marc.
 
K

Kand.

Guest
Maßgeblich ist die Sprache des Patents, in welcher es zur Erteilung gebracht wurde (Verfahrenssprache = Sprache der Beschreibung des veröffentlichten EP-Patents).

Es wird somit in Deinem Beispiel der englische Anspruchssatz angegriffen.

Hierzu wird dann, wenn der Einspruch auf deutsch formuliert werden soll, eine Übersetzung des Anspruchssatzes ins Deutsche angefertigt, der - falls fehlerlos - der deutschen Übersetzung des Anspruchssatzes in dem erteilten Patent entsprechen kann (aber nicht muß). Falls Fehler in der veröffentlichten deutschen Übersetzung der Ansprüche enthalten sind, greift man natürlich auf eine korrekte Übersetzung zurück und weist ggfs. (eigentlich nicht notwendig) darauf hin, daß die deutsche Fassung in der Patenschrift fehlerbehaftet ist.
 
K

Kand.

Guest
Jetzt habe ich doch glatt die Rechtgrundlage nicht erwähnt:

Art. 70 (1) EPÜ
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
@Kand, bestenDank, das entspricht jetzt genau der Vorgehensweise, die ich gefühlsmäßig bereits gewählt habe.

Ich greife also eine von mir selbst angefertigte Übersetzung der englischen Patentansprüche an, und weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die deutsche Fassung der veröffentlichten Patentansprüche fehlerhaft ist.

Danke nochmals,
und Grüße

Marc.
 
K

Kand.

Guest
Kurzer Nachtrag: Am besten verfährt man, wenn man dies wie folgt formuliert:


"Anspruch 1 des Streitpatents in seiner maßgeblichen und erteilten englischen Fassung lautet:

.... [Zitat Anspruch 1 in englisch] .....

Übersetzt ins Deutsche wird somit folgender Gegenstand (bzw. folgendes Verfahren o.ä.) beansprucht:

.... [Übersetzung ins Deutsche, ggfs. gleich als Merkmalsanalyse aufgegliedert] ...."
 
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