Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum -
ist es bei einer Einspruchsbegründung eigentlich egal, welchen der drei übersetzten Anspruchssätze (deutsch, englisch, französisch) man im Schriftsatz angreift?
Sprich: das angegriffene Patent ist beispielsweise mit englischer Beschreibung veröffentlicht, der Einspruch erfolgt auf Deutsch. Kann man dann ohne weiteres die deutschen Patentansprüche angreifen?
Falls ja -- dann ferner angenommen, die deutschen Patentansprüche enthalten beispielsweise eindeutige Übersetzungsfehler gegenüber den auf Englisch eingereichten Patentansprüchen. Kann man auf diese Fehler im Einspruchsschriftsatz hinweisen und die Fehler sozusagen anhand der englischen Ansprüche korrigieren, und somit dann die richtiggestellte deutsche Übersetzung angreifen?
Oder in einem solchen Fall doch lieber gleich die englischen Patentansprüche angreifen?
Danke schonmal für eure Tipps aus der Praxis,
Marc.
ist es bei einer Einspruchsbegründung eigentlich egal, welchen der drei übersetzten Anspruchssätze (deutsch, englisch, französisch) man im Schriftsatz angreift?
Sprich: das angegriffene Patent ist beispielsweise mit englischer Beschreibung veröffentlicht, der Einspruch erfolgt auf Deutsch. Kann man dann ohne weiteres die deutschen Patentansprüche angreifen?
Falls ja -- dann ferner angenommen, die deutschen Patentansprüche enthalten beispielsweise eindeutige Übersetzungsfehler gegenüber den auf Englisch eingereichten Patentansprüchen. Kann man auf diese Fehler im Einspruchsschriftsatz hinweisen und die Fehler sozusagen anhand der englischen Ansprüche korrigieren, und somit dann die richtiggestellte deutsche Übersetzung angreifen?
Oder in einem solchen Fall doch lieber gleich die englischen Patentansprüche angreifen?
Danke schonmal für eure Tipps aus der Praxis,
Marc.