Unwesentliches Anspruchsmerkmal im Einspruch?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

erneut eine Frage zum Thema Einspruchsbegründung.

Angenommen, ein per 'mangelnde Erfindungshöhe' angegriffener Patentanspruch enthält u. a. ein Merkmal X, wobei sich das Merkmal X jedoch weder im Stand der Technik noch im allgemeinen Fachwissen findet.

Zudem ist es aber so, dass in der gesamten Beschreibung der Streitpatentschrift Merkmal X weder erläutert ist, geschweige denn als wesentlich herausgestellt wird.

Ist es in einem solchen Fall bereits selbstredend, dass sich aus Merkmal X keine Erfindungshöhe herleiten lässt -- oder muss diesbezüglich in der Einspruchsbegründung noch extra argumentiert werden?

Danke bereits für eure Meinungen,

Gruß,
Marc.

PS: Vielleicht gibt es dazu ja sogar eine EPA-Entscheidung?
 
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