T 15/01 vs. T 998/99

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Guest
T 15/01 ist ja nun diesen Monat veröffentlicht worden. Da diese Entscheidung der T 998/99 widerspricht kann ja nun nach Artikel 112 (1)(a) der Präsident des EPA die Frage des Verbrauchs oder Nichtverbrauchs einer Priorität der Großen Beschwerdekammer vorlegen.

Weiß jemand, ob das passiert ist oder passieren wird? Oder weiß sonst noch jemand, was das passieren könnte?
 
G

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Guest
In den Entscheidungsgründen der T 015/01 ist unter der Nummer 40 ausgeführt, dass keiner der Beteiligten die Vorlage dieser Frage an die große Beschwerdekammer beantragt hat. Die technische Beschwerdekammmer sah die Entscheidung T998/99 wohl als Ausnahme und machte von der Möglichkeit der Vorlage nach Art. 112(1) EPÜ ebenfalls keinen Gebrauch.

Welche weiteren Auswirkungen diese gegenläufigen Entscheidungen haben, kann ich nicht beantworten.
 
D

Der erste Gast

Guest
Sorry, ich meinte natürlich Artikel 112 (1)(b).

Punkt 40 bezieht sich nur auf Artikel 112 (1)(a). Der Präsident kann hiermit m.E. nicht als Beteiligter gemeint sein.
 
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