Verlängerung der Einspruchsfrist

D

Doris

Guest
Hallo,

verlängert sich eigentlich die Einspruchsfrist bzgl. eines erteilten deutschen Patents auf Montags, wenn das Ende der dreimonatigen Einspruchsfrist auf einen Samstag fällt?

Gruß,
Doris
 
G

gast

Guest
Ja. Die Fristen berechnen sich entsprechend den Bestimmungen des BGB (s. §31 Verwaltungsverfahrensgesetz).
 
R

Rudi

Guest
der Thread ist zwar schon alt, aber trotzdem:

das VwVfG ist hier glaub nicht korrekt, da §2 II, Nr. 3
eine Ausnahme definiert. Hier heißt es, daß dieses Gesetz ferner
nicht gelte in:
"3. Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und den
bei diesem errichteten Schiedsstellen,"

In Verfahren vor dem DPMA gilt vielmehr die ZPO ivm BGB, oder???

Ich denke, daß das ein Ausfluss des gerichtsähnlichen Charakters
des DPMA ist.

Gruß,
R.
 
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