Patenkostengesetz: Unvollständige Bereinigung?

V

Verwirrter

Guest
Wie sich die "älteren" Leser des Forums vielleicht noch erinnern, gab es 2001 - pünktlich zur Einführung des Euro - auch das Kostenbereinigungsgesetz, das Kosten- und Fristenregelungen und alles und so ;) vereinheitlichen und in ein Gesetz stecken sollte.

Dabei habe ich nun gehört, dass unsystematisch vorgegangen worden sei. So sei zwar "die Einspruchsgebühr aus dem PatG entfernt, die Beschwerdegebühr aber nicht." Kann jemand mit der Aussage was anfangen? Nach Studium der Gesetze weiss ich nicht, was damit gemeint ist. Über die Beschwerdegebühr steht doch da gar nichts (mehr) (bis auf den Verweis auf das Patentkostengesetz in § 73 bezüglich Rückzahlung).

Was zum Henker war gemeint?
 
V

Verwirrter

Guest
Ich verallgemeinere die Frage einfach mal etwas:

War das Kostenbereinigungsgesetz Ihrer Ansicht nach ein Erfolg? Wo sehen Sie Schwächen? Ist etwas nicht verbessert/aus den Gesetzen entfernt worden, das es hätte werden sollen?
 
R

Rudi

Guest
Du bist - noch - nicht verwirrt, sondern der
Schreiber des Artikels hatte einen alten Gesetzestext,
z.B. Schulte, 6. Auflage....

Inzwischen ist nur noch die Rückzahlung in § 73 drin...

Gruß,
R.
 
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