F
fighting_candidate
Guest
Liebe Kollegen;
das US-Patentrecht unterscheidet sich ja in einigen Dingen, u. a. auch der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit, vom europäischen Patentrecht.
Hat jemand eine Erkenntniss dazu, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Anmeldung mit einem älteren Zeitrang, die aber nach der eigenen Anmeldung veröffentlich wurde, d. h. fiktiver Stand der Technik ist, in den USA ebenfalls zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit (obviousness) herangezogen werden kann.
das US-Patentrecht unterscheidet sich ja in einigen Dingen, u. a. auch der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit, vom europäischen Patentrecht.
Hat jemand eine Erkenntniss dazu, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Anmeldung mit einem älteren Zeitrang, die aber nach der eigenen Anmeldung veröffentlich wurde, d. h. fiktiver Stand der Technik ist, in den USA ebenfalls zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit (obviousness) herangezogen werden kann.