EPÜ Einspruch durch Patentinhaber

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Hallo

Darf ich das alte Thema mal ausbuddeln?

Offiziell darf der Inhaber zwar selbst keinen Einspruch einlegen, aber über einen Strohmann fällt das ja nicht auf.
Wie könnte sich z.B. der Arbeitnehmererfinder denn gegen so etwas wehren? Oder ein anderer durch das Einspruchsverfahren benachteiligter, der aber nicht am Verfahren beteiligt ist?

MfG
Martin
Das hat es mal am BPatG im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens mal in einer etwas verschärften Form gegeben:

http://juris.bundespatentgericht.de...09&Sort=6&nr=14833&pos=1&anz=1430&Blank=1.pdf

Quizfrage: Ob es die Sache wohl zum BGH geschafft hat?
 

Karl

*** KT-HERO ***
Zu dem ganzen hypothetischen was wäre wenn die Strohmanntaktik auffliegt:

Ich dachte immer, die Einlegung eines Einspruchs über einen Strohmann sei an sich völlig legitim, solange der hinter dem Strohmann stehende Einsprechende nicht rechtsmissbräuchlich handelt. Zwar ist dies der Fall, wenn hinter dem Strohmann der Patentinhaber steht, der Nachweis ist jedoch meiner Auffassung nach Quasi unmöglich.

Wie soll den jemand glaubhaft machen, dass hinter dem Strohmann der Patentinhaber steht? Woher sollen die Indizien kommen? Hinter den Strohmann könnte doch auch ein Konkurrent stehen, der zwecks Vermeidung von Streitigkeiten nicht in Erscheindung treten möchte. In diesem Fall wäre die Strohmanntaktik nicht rechtsmissbräuchlich sondern völlig legitim.

Ich glaube das tatsächliche Risiko für den Patentinhaber aufzufliegen ist sehr überschaubar. Natürlich ist diese Vorgehensweise absolut nicht zu befürworten, aber dass heist nicht, dass es (bei vernachlässigung aller Moralischen und gesetzlich vorgesehenen, aber nicht durchsetzbaren Aspekte) nicht zielführend sein kann.
 
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