Anwendung auf Excel-Basis

D

Dietmar

Guest
Hallo,
kann man eigentlich Anwendung (z.B. ein Programm zur Preiskalkulation) auf Excel-Basis patentieren lassen? Ich habe hierzu keine passende Klassifikation gefunden.

Gruß,
Dietmar
 
P

Programmator

Guest
Dietmar schrieb:
kann man eigentlich Anwendung (z.B. ein Programm zur Preiskalkulation) auf Excel-Basis patentieren lassen?
Das "z.B. ein Programm..." ist genau das, was man wissen muss, um diese Frage zu beantworten. Grundsätzlich ist die Sprache, in der ein Programm implementiert wird egal. Das kann Maschinensprache, C++, MATLAB oder eine Excel-Macro-Sprache sein. Das interessiert niemanden.

Wichtiger ist, ob das Programm technisch ist. Dazu gibt es ein einfaches (vereinfachtes) Prüfschema:

  • Bezieht sich der Beitrag zum Stand der Technik auf die Steuerung eines natürlichen Prozesses?
  • Stellen die verarbeiteten Daten eine naturwissenschaftliche Größe dar?
  • Gibt es gesonderte Rechtsprechung des EPA, die dem Programm Technizität zuspricht? (z.B. technischer Effekt wie höhere Sicherheit, Datenreduktion, Fehlerkorrektur etc.)
Wenn Du alles drei mit "nein" beantworten musst, sieht es schlecht aus. Am schwierigsten ist natürlich 3. zu beantworten... :)

(Die Fragen sind übrigens schamlos aus dem iam-magazine geklaut)


Ich habe hierzu keine passende Klassifikation gefunden.
Wie meinen? Programme werden als Verfahren beansprucht. Es ist aber immer eine gute Idee, zusätzlich Vorrichtungsansprüche vorzusehen für einen Computer, der ausgebildet ist, das Verfahren auszuführen, und einen Datenträger mit einem darauf gespeicherten Programm, das in Ausführung... blabla.

Die Vorrichtungsansprüche können natürlich auch detailiert sein, z.B. einen "Wurzelzieher" mit einem "Mittelwertbestimmer" verbinden, dessen Ausgabe... blabla. Das macht die Argumentation mit der Technizität einfacher, so dass Du wenigstens einen Vorrichtungsanspruch durchbekommen solltest.
 
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