Markenentscheidung: WM 2006 - Fußball WM 2006

R

Rudi

Guest
Hallo Kollegen,

ich will mal wieder was zur Diskussion stellen.

Vor kurzem hat das BPatG folgenden Beschluß "abgelassen":

Pressemitteilung:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/Fifa_Verfahren.pdf
Tenor:
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32237_04_tenor.pdf
http://www.bpatg.de/bpatg/veroeffentlichungen/presse/32238_04_tenor.pdf

Im Kern geht es darum, daß die FIFA sich die Marken "WM 2006"
und "Fußball WM 2006" für quasi alle W/DL hat eintragen lassen.

Das BPatG hat die Marken für alles was in direktem Zusammenhang
mit dem Ausrichten einer Weltmeisterschaft steht, gelöscht.
Die üblichen Fanartikel (Schreibwaren, T-Shirts etc.) sind aber
im Warenverzeichnis nach wie vor enthalten.

Stellt die Angabe "WM 2006" denn keine Bestimmungsangabe dar,
die nach §8 II Nr. 2 freizuhalten ist ??

Was meint ihr??

Gruß,
Rudi.
 
H

Harakiri

Guest
Naja, Bestimmung dürfte nicht passen. Denn inwiefern wäre ein x-beliebiges T-Shirt für die WM "bestimmt", außer quasi ein wenig vom Ruf der WM "abzuzwacken"?

Allerdings sehe ich hier ein extrem starkes Freihaltebedürfnis. Schließlich gibt es im Jahre 2006 (und in allen folgenden) auch andere Weltmeisterschaften in beliebig vielen Sportarten. Da kann es nicht sein, dass diese Marken einem Einzelnen zugesprochen werden. Ich verstehe diese Entscheidungen daher absolut nicht.

Abgesehen davon ist das Gebaren der FIFA unmöglich. Dass die AOL-Arena während der WM wieder Volksparkstadion genannt wird, weil sonst irgendwelche "Exklusivrechte" verletzt werden, ist lächerlich und grenzt an Schwachsinn. Wird sowas ähnliches nicht auch in München passieren? Irgendwie hat doch da Nike neben dem Stadion die Europa-Zentrale oder so und muss (wird sich wahrscheinlich gegen Zaster freiwillig verpflichtet haben) angeblich seine Logos während der WM verdecken. Ist doch absurd.

Weiß jemand, ob diese Markenbeseitigung (AOL, Nike, auf Laptops der Journalisten kommen einheitliche Toshiba-Logos, egal welche Marke sie eigentlich haben usw.) eine gesetzliche Grundlage haben oder tatsächlich erkauft werden?
 
K

Kand.

Guest
Sorry, aber so ein Quatsch!

Jetzt erklärt mir doch bitte mal wer, warum für T-Shirts und sonstige Souvenirartikel der Begriff "WM 2006" oder "FIFA WM 2006" freihaltungsbedürftig sein soll? Das BPatG hat vollkommen richtig entschieden.

Bei der obigen Argumentation wird der Waren- und Dienstleistungsbezug vollständig ignoriert. Daß der Begriff für die Dienstleistung "Ausrichtung einer Weltmeisterschaft" o.ä. freihaltungsbedürftig ist, das leuchtet ein, da - wie mein Vorredner in anderem Kontext anmerkte - ja auch andere Sportarten auf die Idee kömmen könnten, ihre Weltmeisterschaft mit "WM 2006" zu kennzeichnen.

Dies gilt aber nicht für T-Shirts o.ä.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: Nach § 8 II Nr. 2 MarkenG dürfen solche Marken nicht eingetragen werden, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, welche zur Beschreibung der Art, Beschaffenheit, etc. der jeweils beanspruchten Waren/DL dienen können.

Der Ausdruck "WM 2006" ist schlicht nicht geeignet, auch nur irgendeine Eigenschaft von T-Shirts, etc. zu beschreiben. Ein Freihaltungsbedürfnis besteht daher nicht.
 
H

Harakiri

Guest
Ich habe die Dokumente jetzt auch selbst gelesen. Tatsächlich wurde ja in meinem Sinne entschieden. Ferrero war es, die diese Entscheidung bewirkt haben, aus Angst um ihre Fußballbildchen. Gut so.

Allerdings finde ich dennoch, dass man hier anders hätte entscheiden sollen. Eine Begründung hätte sich schon gefunden, zur Not aus Gewohnheitsrecht. Es gibt bestimmt noch andere gute Gründe, aber ich bin ja nur Kandidat und kein Bundesrichter.

Aber die FIFA braucht demnächst schließlich jeden Extra-Cent, wenn die Fußballvereine Ersatz für den Einsatz ihrer Spieler in den Nationalmannschaften bekommen werden.

Meine obigen Fragen zu dem seltsamen Verhüllungsverhalten der FIFA stehen weiterhin offen. Hat jemand eine Antwort?
 
K

Kand.

Guest
Mir ist nicht klar, warum Du dies als seltsames Verhüllungsverhalten bezeichnest. Die UEFA verfährt im übrigen bei der Champions-Leasgue genauso.

Als Grund hierfür ist ganz einfach anzusehen, daß die FIFA bei der WM (und die UEFA bei der Championsleague) ihrem begrenzten Kreis von Werbepartnern exklusive Werbelizenzen einräumt. Da stört dann halt der Werbepartner eines Vereins (AOL in Hamburg, Allianz in München), der ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen eine riesige Werbeplattform bekäme. Die Namensrechte am Stadion werden schließlich zwischen den Vereinen und den jeweiligen Werbepartnern nur für die Spiele der Vereine in der Bundesliga bzw. im Pokal vergeben.

Dieses Vorgehen der FIFA ist daher aus meiner Sicht verständlich und nachvollziehbar. AOL oder Allianz hätten ja sicherlich die Chance, auch mit der FIFA oder der UEFA entsprechende Werbeverträge abzuschließen.
 
H

Harakiri

Guest
Kand. schrieb:
Mir ist nicht klar, warum Du dies als seltsames Verhüllungsverhalten bezeichnest. Die UEFA verfährt im übrigen bei der Champions-Leasgue genauso.
Soso, bei jedem Champions Leage Spiel werden also irgendwelche Nachbarfirmen verhüllt und Journalisten-Laptops überklebt. Naja, von mir aus gibt es sowas im kleinen Stil dort auch, keine Ahnung.

Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass AOL gerade deshalb einen Haufen Geld bezahlt hat, weil sie erwarteten, durch in der Arena stattfindende Sportveranstaltungen (i. e. Fußballspiele) auch internationaler Rangordnung massiv Werbung zu erhalten. Nun soll das auf einmal (?) bei dem größten Fußballereignis nicht möglich sein.

Mich interessiert deshalb eben, ob und auf welcher Grundlage die FIFA verlangen kann, dass die AOL-Arena "umbenannt" wird. Gibt es eine markenrechtliche Grundlage? Wohl kaum. Eine Klausel im Vertrag mit AOL? Oder ist AOL etwa freiwillig zum zeitweisen Verzicht bereit? Oder wird da ganz plump erpresst, so etwa: Wenn Ihr nicht den Namen wegmacht, bekommt Ihr eben keine WM-Spiele?
 
H

Harakiri

Guest
Nachtrag:

Meinetwegen mag es so sein, dass AOL nur Rechte an den Bundesligaspielen erworben hat (was ich nicht glauben mag, sonst wäre vermutlich das Logo da nicht fest angebracht).

Leider finde ich den Artikel nicht mehr, der die Sache mit dem benachbarten Sportartikelhersteller (war es Nike?) beschrieb. Mit dem gäbe es ganz sicher keinen Vertrag.

Naja, egal, vergiss es. Es ist so wie es ist. Das Geld macht den Sport kaputt. Ich verzichte auf Belehrungen.
 
G

grond

Guest
Harakiri schrieb:
Ein Zitat aus dem Artikel: "So stellt Hyundai den Fahrzeugpark zur WM und übernimmt die Transporte. Die Koreaner exportieren aber keine Busse nach Europa und werden auch keine zur WM nach Deutschland bringen, können also die Mannschaften auch nicht mit eigenen Fahrzeugen vom Hotel ins Stadion fahren. Die Lösung des Problems ist bei aller Pragmatik etwas ungewöhnlich. "Wir werden deutsche Fremdfabrikate mit dem Hyundai-Logo versehen", sagt eine Hyundai-Sprecherin."

Das ist natürlich im Zusammenhang mit der strengen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten ein lustiges Vorhaben. Hyundai plant also eine gewerbliche Nutzung (zu Werbezwecken) von garantiert durch Geschmacksmuster usw. geschützten Kraftfahrzeugen anderer Hersteller? Da könnte es wohl darauf hinauslaufen, dass die Mannschaften am Ende zum Stadion laufen müssen...

(wäre doch mal was: Mercedes als langjähriger Sponsor der deutschen Nationalmannschaft erwirkt eine einstweilige Verfügung, die zufälligerweise nur beim Transport der brasilianischen Mannschaft vor dem Finale geltend gemacht wird, Deutschland gewinnt das Finale aufgrund eines nicht, zu spät oder wenigstens demoralisiert erschienenen Gegners...)
 
Z

zaphod

Guest
@grond

Finale? Ich würde mir diesen Schachzug zunächst für das letzte Vorrundenspiel als As im Ärmel aufheben, vielleicht hilft das ja noch :)

Ganz ab davon, daß man eh keine Karten bekommt, aber ist es möglich, die Nutzung der Stadionparkplätze, die ja quasi in der Bannmeile liegen, nur solchen Zuschauern zu gestatten, die mit einem Huyndai kommen? Schließlich könnte man die ganzen "Markenzeichen" der Automobilhersteller ja auch als Werbung auffassen... ;-)

Schaun mer mal.
 
R

Rudi

Guest
... interessanter Weise hat der 28(?). Senat die Marke "ABI 2015" für
T-Shirts nicht eintragen wollen...

leider habe ich noch keine Begründung gesehen, aber angeblich
meinte der Vors. Richter, daß das etwas ganz anderes wäre,
als bei der "WM 2006" Entscheidung...

Vielleicht hakt mal einer, der grad im Amtsjahr ist bei den
Richtern nach...

Gruß,
M.
 
G

Gert

Guest
Nun, WM 2006 als freihaltebedürftige Angabe für T-Shirts, die ein Logo einer Weltmeisterschaft im Jahre 2006 (bspw. der Handballer) aufweisen, kann ich mir schon vorstellen. Als völligen Quatsch würde ich eine solche Argumentation nicht bezeichnen und §§ zu zitieren mit dem altblöden Wer-lesen-kann-Hinweis o.ä. ist unangebracht.
 
R

Rudi

Guest
... stimmt, aber es sind immer die gleichen, die das tun, die nimmt man schon nicht mehr ernst ;-)

@Kand.: Freihaltebedürftig sind auch Begriffe, die die Bestimmung
einer Ware angeben!! Also nicht so voreilig vorlaut Herr Kollege...

T-Shirts können durchaus für eine beliebige Weltmeisterschaft
im Jahr 2006, oder für die 2006. Weltmeisterschaft bestimmt sein...

Selbst wenn man auf die Fußball-WM 2006 abstellt, könnte es
schwierig werden: Wo ist der Unterschied zwischen einem Fußball-
Trikot und einem T-Shirt.

Nun denn abwarten und Kaffee trinken.
Die Rechtsbeschwerde wurde ja bereits erhoben und der
BGH versucht noch vor der WM zu entscheiden...


Gruß,
Rudi.
 
G

Gert

Guest
Ich hab da noch einen ähnlich gelagerten T-Shirt-Fall im Hinterkopf, ich bin mal gespannt auf den BGH, Baby-dry, Biomild, Doublemint und Konsorten....
 
K

Kand.

Guest
Also ich kann - wie im übrigen auch das BPatG, das allerdings schon öfter mal falsch lag :) - immer noch nicht nachvollziehen, weshalb der Ausdruck "WM 2006" (auch als Bestimmungsangabe) für T-Shirts freihaltungsbedürftig sein soll.

Die Bestimmung eines T-Shirts ist es, angezogen zu werden, gegen Wind und Wetter zu schützen, die Brust und den Oberkörper zu bedecken, etc.. Für die Bestimmung eines T-Shirts ist somit der Aufdruck "WM 2006" weder beschreibend noch freihaltungsbedürftig.

Und ein T-Shirt ist durchaus etwas etwas anderes als ein Trikot. Für Trikots, die ja gerade zur Ausrichtung einer Weltmeisterschaft gebraucht werden, besteht sicherlich ein Freihaltungsbedürfnis, da andere Sportarten ja schließlich nicht daran gehindert werden sollen im Jahr 2006 eine WM (oder in einem anderen Jahr eine 2006. WM) abzuhalten und die Trikots entsprechend zu bedrucken.

Für den Verkauf von T-Shirts mit einem entsprechenden Aufdruck müssen solche Veranstalter dann allerdings einsehen, daß jemand anderes schneller und schlauer war, sich die Kennzeichnung "WM 2006" als Marke zu sichern. Einen Anspruch darauf, bei Ausrichtung einer Weltmeisterschaft T-Shirts zu verkaufen, kann ich - weder aus irgendeinem Gesetz noch aus Gewohnheitsrecht o.ä. - herleiten. Wer also T-Shirts mit einem Aufdruck "WM 2006" herstellen und verkaufen will, wird wohl oder übel bei der FIFA anklopfen müssen, sofern der BGH die Marke nicht doch noch kippt.

Mir drängt sich vielmehr die Frage auf, ob der Ausdruck "WM 2006" überhaupt unterscheidungskräftig ist, mithin als Herkunftsunterscheidungsmittel dienen kann.
 
H

Harakiri

Guest
Nanu, hier tut sich ja doch noch was.

Kand. schrieb:
Und ein T-Shirt ist durchaus etwas etwas anderes als ein Trikot. Für Trikots, die ja gerade zur Ausrichtung einer Weltmeisterschaft gebraucht werden, besteht sicherlich ein Freihaltungsbedürfnis, da
Und wie identifiziert man den Unterschied? An der Startnummer?

Kand. schrieb:
Für den Verkauf von T-Shirts mit einem entsprechenden Aufdruck müssen solche Veranstalter dann allerdings einsehen, daß jemand
Auf den Verkauf kommt es doch hier gar nicht an. Es geht allgemein um "Benutzung im geschäftlichen Verkehr", § 14 MarkenG. Darunter dürfte auch das Spielen/Turnen/Kämpfen/etc. in einem Stadion fallen, für das Eintrittskarten bezahlt werden müssen.

Ist es nicht übrigens so, dass gerade solche T-Shirts tatsächlich "in Zusammenhang mit einer Weltmeisterschaft" stehen würden und daher nicht unter den Markenschutz fallen? Das ist doch gerade die BPatG-Entscheidung. Oder bin ich blöd?

Kand. schrieb:
übel bei der FIFA anklopfen müssen, sofern der BGH die Marke nicht doch noch kippt.
Äh. Wenn ich mich nicht täusche, geht die Revision von der FIFA aus, die die Marken auch für Weltmeisterschaften haben will. Ferrero ist zufrieden mit dem jetzigen Stand.

Kand. schrieb:
Mir drängt sich vielmehr die Frage auf, ob der Ausdruck "WM 2006" überhaupt unterscheidungskräftig ist, mithin als Herkunftsunterscheidungsmittel dienen kann.
Ahh, doch noch eine gute Idee im Hinterkopf. Blöde Dispositionsmaxime, wirklich.
 
K

Kand.

Guest
Der Unterschied zwischen einem Trikot und einem T-Shirt kann meiner Ansicht nach wirklich in der Startnummer gesehen werden, da Trikots im Gegensatz zu T-Shirts zwar einerseits übereinstimmende Gestaltungen zur Identifizierung eines Teams aufweisen, andererseits jedoch für jeden Teilnehmer des Teams durch Nummern derart individualisiert sind, daß sie eine Identifizierung einzelner Spieler des Teams erlauben. Letzteres ist bei T-Shirts nicht gegeben, so daß meiner Meinung nach durchaus zwischen Trikots und T-Shirts unterschieden werden kann.

Daß für Trikots aus meiner Sicht ein Freihaltungsbedürfnis in der Tat besteht, habe ich bereits gesagt. Dies gilt dann selbstverständlich auch für solche Trikots, die bspw. als Fanartikel verkauft werden, da es sich auch dann immer noch um Trikots handelt.

Für T-Shirts gilt dies meiner Meinung nach nicht (s.o.).
 
G

Gert

Guest
@Kand: Für mich ist ein Trikot ein T-Shirt mit einer besonderen Beschriftung (Nummer etc.). Dann ist ein Trikot unter T-Shirt zu subsumieren und entsprechend wäre dann (wieder vom Allgemeinen auf das Spezielle) das Zeichen auch für Trikots freihaltebedürftig.
 
G

Gert

Guest
Ähhh, andersrum. Dann wirds spannender.

Die Hauptfrage lautet doch: Sieht der Verbraucher in WM2006 einen Herkunftshinweis? Da sage ich klar nein. Eine Angabe WM2006 auf einem Bekleidungs-Produkt o.ä. heisst für den Verbraucher doch nur, dass die Ware in IRGENDEINEM Bezug zur der Fußballweltmeisterschaft 2006 steht. Als Hinweis auf ein Unternehmen wird der Verbraucher das nicht ohne weiteres auffassen. Dabei muss eventuell vorhandenes Fachwissen bezüglich FIFA etc. unberücksichtigt bleiben, denn solch genauen Kenntnisse kann man dem durchschnittlich informierten Verbraucher nicht abverlangen.
 
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