Warum sollte das denn nicht gehen? Liegt es an den AGBs der Banken? Ein Anderkonto wird ja grundsätzlich in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhalten.
Treuhänder kann ein PA auf jeden Fall sein (vgl. § 5 Abs. 2 S. 1 BOPA). Er muss natürlich § 266 StGB beachten.