GeschmMG Gemeinschaftsgeschmacksmuster

E

Elke

Guest
Auf welcher Rechtsgrundlage kann ich ein US-Design-Patent unter Beanspruchung der Priorität eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters anmelden ?

Geht das überhaupt ???
 
G

gast

Guest
Ja, das geht.

US-Norm z. Priorität weiß ich nicht, sollte sich aber aus Art. 4A (1) PVÜ und Art. 39 GGV ergeben.
 
E

Elke

Guest
Ja ist denn die EU Mitglied der PVÜ ? In meinen Listen steht das nicht, oder habe ich da etwas verpasst ?
 
G

gast

Guest
Natürlich ist die EG nicht Mitglied der PVÜ, brauch sie auch nicht. Es kommt mE darauf an, dass die GGM-Anmeldung eine vorschriftsmäßige Hinterlegung in einem PVÜ-Land ist, wie es von Art. 4 A PVÜ gefordert wird. Dies wird durch A39 GGV fingiert, wonach die GGM-Anmeldung wie eine in allen EG-Staaten (darunter auch PVÜ-Länder) hinterlegte nationale Anmeldung wirkt. Wenn sie so wirkt, kann auch deren Priorität gem. A 4A (1) PVÜ in Anspruch genommen werden.
 
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