Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
Nochmal eben eine Frage zum Einspruch gegen ein deutsches Patent.
Die Einsprüche werden ja bis voraussichtlich Mitte nächsten Jahres noch durchweg vom Bundespatentgericht bearbeitet, wie mir gerade wieder eingefallen ist.
Wie spricht man daher derzeit offiziell und korrekt den Bearbeiter des Einspruchs im Einspruchsschriftsatz eigentlich an:
a) Sollte die Patentabteilung der diesseitigen Auffassung, ... blabla, oder
b) Sollte der Beschwerdesenat der diesseitigen Auffassung, ... blabla?
Danke schonmal für diesbezügliche Erfahrungswerte,
Grüße,
Marc.
Nochmal eben eine Frage zum Einspruch gegen ein deutsches Patent.
Die Einsprüche werden ja bis voraussichtlich Mitte nächsten Jahres noch durchweg vom Bundespatentgericht bearbeitet, wie mir gerade wieder eingefallen ist.
Wie spricht man daher derzeit offiziell und korrekt den Bearbeiter des Einspruchs im Einspruchsschriftsatz eigentlich an:
a) Sollte die Patentabteilung der diesseitigen Auffassung, ... blabla, oder
b) Sollte der Beschwerdesenat der diesseitigen Auffassung, ... blabla?
Danke schonmal für diesbezügliche Erfahrungswerte,
Grüße,
Marc.