Teilanmeldung EPÜ

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Guest
Ist es nach dem EPÜ möglich eine Teilanmeldung mit identischem Anspruchsatz zur Stammanmeldung einzureichen, wenn bereits eine Unterkombination der Ansprüche der Stammanmeldung zur Erteilung ansteht (zeitlich ist dies noch machbar), oder muß ich ggf. die Unterkombination in dem Anspruchsatz der Teilanmeldung streichen (wegen Verbot der Doppelpatentierung)?

Gibt es Entscheidungen zu dieser Problematik?
 
G

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Guest
Das EPÜ enthält kein explizites Verbot der Doppelpatentierung - selber Anspruchssatz einreichen sollte also ok sein. Sollte außerdem nach meckern des Prüfers durch Streichen der in der Stammanmeldung erteilten Unterkombination heilbar sein...In dem Zusammenhang wäre vielleicht die T 411/92 ganz interessant.
 
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Schnucki

Guest
Zu dieser Frage und ob man auch in der Teilanmeldung 2 Generation dieselben Ansprüche einreichen kann ist eine Vorlage bei der Grossen Beschwerdekammer des EPA anhängig (G 1/05)
 
G

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Guest
Ich habe über dieses Thema auch schon oft und lange nachgedacht und Anwälte und CEIPI-Tutuoren befragt.

Meiner Meinung nach ist das Doppelpatentierungsverbot keine Frage des EPÜ, sondern unterliegt dem nationalen Recht.
 
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