In einer handschriftlichen Mitschrift habe ich notiert:
"Beschluss nur, wenn im Gesetz vorgesehen oder der Sinn des Verfahrens es erfordert; Beschluss nicht, wenn Folge vom Gesetz vorgegeben"
Meine Fragen:
"Beschluss nur, wenn im Gesetz vorgesehen oder der Sinn des Verfahrens es erfordert; Beschluss nicht, wenn Folge vom Gesetz vorgegeben"
Meine Fragen:
- Gibt es eine Rechtsnorm, der sich dies entnehmen lässt? Welche?
- Wenn beide vom Amt kommen: Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bescheid und einem Beschluss? Aus welchem Gesetz kann das wo herausgelesen werden?