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tsag29
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"Das Patentamt teilt dem Inhaber des Gebrauchsmusters den Antrag mit und fordert ihn auf, sich dazu innerhalb eines Monats zu erklären. Widerspricht er nicht rechtzeitig, so erfolgt die Löschung." (§ 17 (1) GebrMG)
Frage: Wie lautet die genaue Normenkette für den Fristbeginn (Beginn der Monatsfrist)?
Frage: Wie lautet die genaue Normenkette für den Fristbeginn (Beginn der Monatsfrist)?