GebrMG Widerspruchsfrist GebrM-Löschungsverfahren

T

tsag29

Guest
"Das Patentamt teilt dem Inhaber des Gebrauchsmusters den Antrag mit und fordert ihn auf, sich dazu innerhalb eines Monats zu erklären. Widerspricht er nicht rechtzeitig, so erfolgt die Löschung." (§ 17 (1) GebrMG)
Frage: Wie lautet die genaue Normenkette für den Fristbeginn (Beginn der Monatsfrist)?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Die Frist beginnt zu laufen mit der ordnungsgemäßen Zustellung (beachte § 127 PatG und das VwZG), meines Erachtens sagt man bei der gestzlichen Frist "entsprechend § 221 ZPO":

Für die Zustellung gelten §§ 17 (1), 21 (1) GbmG i.V.m. § 127 (1) PatG

Die Frist berchnet sich aus ergänzender Anwendung des § 222 (1) ZPO i.V.m. §§ 187 (1), 188 (2) BGB, ggf. § 222 (2) ZPO.
 
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