Auslegung des Schutzbereichs unter Wortlaut

L

litigator

Guest
Ich wäre sehr dankbar für Hinweise auf folgende Problemstellung:

Gibt es speziell aus der Chemie-Rechtsprechung Entscheidungen, in denen der Schutzbereich eines überbreiten Stoffanspruchs (exzessive Markush-Gruppen) unter dem Wortlaut des Anspruchs ausgelegt wurde?

Herzlichen Dank für Hinweise, Zitate oder persönliche Meinungen.
 
Oben