Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
im Lauf der Ausarbeitung einer aktuellen Patentanmeldung mit einem Verfahren und einer dazu passenden Vorrichtung bin ich jetzt schon bei 30 Verfahrensansprüchen, und fange gerade mit der nebengeordneten Vorrichtung an.
In den Verfahrens-Unteransprüchen sind auch eine Menge "vorrichtungsbezogener" Merkmale enthalten nach dem Motto "Verfahren mit einem X-Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der X-Halter eine Y-Klappe mit einem Z-Hebel umfasst" usw.
Muss ich jetzt die ganzen vorrichtungsbezogenen Merkmale nochmal in zwei Dutzend Unteransprüchen des nebengeordneten Vorrichtungsanspruchs wiederholen?
Oder gibt's eine andere Möglichkeit, zum Beispiel
"Vorrichtung mit einem X-Halter, dadurch gekennzeichnet, dass der X-Halter eine Y-Klappe mit den Merkmalen gemäß einem der Verfahrensansprüche 2 bis 17 enthält?
Was ist sinnvoll, was ist möglich, was ist rechtssicher (bezüglich Schutzbereich)?
Danke schonmal für alle Tipps,
Grüße,
Marc.
im Lauf der Ausarbeitung einer aktuellen Patentanmeldung mit einem Verfahren und einer dazu passenden Vorrichtung bin ich jetzt schon bei 30 Verfahrensansprüchen, und fange gerade mit der nebengeordneten Vorrichtung an.
In den Verfahrens-Unteransprüchen sind auch eine Menge "vorrichtungsbezogener" Merkmale enthalten nach dem Motto "Verfahren mit einem X-Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der X-Halter eine Y-Klappe mit einem Z-Hebel umfasst" usw.
Muss ich jetzt die ganzen vorrichtungsbezogenen Merkmale nochmal in zwei Dutzend Unteransprüchen des nebengeordneten Vorrichtungsanspruchs wiederholen?
Oder gibt's eine andere Möglichkeit, zum Beispiel
"Vorrichtung mit einem X-Halter, dadurch gekennzeichnet, dass der X-Halter eine Y-Klappe mit den Merkmalen gemäß einem der Verfahrensansprüche 2 bis 17 enthält?
Was ist sinnvoll, was ist möglich, was ist rechtssicher (bezüglich Schutzbereich)?
Danke schonmal für alle Tipps,
Grüße,
Marc.