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u. n. own
Guest
Hallo Leute,
zwar ist allgemein bekannt, dass es in zahlreichen Staaten neben dem Patent ein weiteres technisches Schutzrecht gibt, dass in vielen Fällen (nach dem deutschen Vorbild) als Gebrauchsmuster bezeichnet wird.
Aber wie sieht es mit der Möglichkeit der Gebrauchsmusterabzweigung aus einer Patentanmeldung aus? Die gibt es wohl nicht überall. Kennt jemand mehr Details oder hat möglicherweise sogar eine Übersicht über die Staaten, in denen eine Abzweigung möglich ist?
Danke für eure Hilfe!
zwar ist allgemein bekannt, dass es in zahlreichen Staaten neben dem Patent ein weiteres technisches Schutzrecht gibt, dass in vielen Fällen (nach dem deutschen Vorbild) als Gebrauchsmuster bezeichnet wird.
Aber wie sieht es mit der Möglichkeit der Gebrauchsmusterabzweigung aus einer Patentanmeldung aus? Die gibt es wohl nicht überall. Kennt jemand mehr Details oder hat möglicherweise sogar eine Übersicht über die Staaten, in denen eine Abzweigung möglich ist?
Danke für eure Hilfe!