Patman
GOLD - Mitglied
Hallo,
ich habe mal eher eine administrative Frage zum US Verfahren.
Im US Verfahren ist muss doch der Anmelder gleich der Erfinder sein. Anschließend kann der Anmelder (= Erfinder) die Übertragung auf z.B. seinen Arbeitgeber beantragen.
In meinem speziellen Fall ist die US-Anmeldung eine nationalisierte PCT Anmeldung, in der für alle alle weiteren Benennungsstaaten (nicht US) die Firma A (z.B. Abeitgeber des Erfinders) als Anmelder genannt wurde.
Meine Frage:
Darf nun der Anmelder (= Erfinder) in der nationalen Phase auch auf jemand anderen z.B. Firma B übertragen?
Die Antwort scheint naheliegend, nämlich "Ja", ich habe aber trotzdem Grund zur Annahme, dass der Anmelder (=Erfinder) nur auf die Firma A übertragen darf, die dann aber wieder auf Firma B übertragen darf.
Vielen Dank schonmal
Hinweis: Firma B ist so was wie der Rechtsnachfolger von Firma A. Es würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, wenn wir zuerst alles vom Erfinder auf Firma A übertragen, und dann wieder alles von Firma A auf B übertragen müssten.
ich habe mal eher eine administrative Frage zum US Verfahren.
Im US Verfahren ist muss doch der Anmelder gleich der Erfinder sein. Anschließend kann der Anmelder (= Erfinder) die Übertragung auf z.B. seinen Arbeitgeber beantragen.
In meinem speziellen Fall ist die US-Anmeldung eine nationalisierte PCT Anmeldung, in der für alle alle weiteren Benennungsstaaten (nicht US) die Firma A (z.B. Abeitgeber des Erfinders) als Anmelder genannt wurde.
Meine Frage:
Darf nun der Anmelder (= Erfinder) in der nationalen Phase auch auf jemand anderen z.B. Firma B übertragen?
Die Antwort scheint naheliegend, nämlich "Ja", ich habe aber trotzdem Grund zur Annahme, dass der Anmelder (=Erfinder) nur auf die Firma A übertragen darf, die dann aber wieder auf Firma B übertragen darf.
Vielen Dank schonmal
Hinweis: Firma B ist so was wie der Rechtsnachfolger von Firma A. Es würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, wenn wir zuerst alles vom Erfinder auf Firma A übertragen, und dann wieder alles von Firma A auf B übertragen müssten.