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Markus
Guest
Habe zwei Fragen zu folgendem Fall:
Ein Student arbeitet im Rahmen seiner Diplomarbeit gemeinsam mit einem Doktoranden auf einem Themengebiet. Im Rahmen dieser Diplomarbeit machen die Beiden eine Erfindung, die der betreuende Professor über seine Firma anmelden will.
Die Erfindung wird in Europa und den USA angemeldet, Teile der Diplomarbeit (Abbildungen und Textpassagen) und Ergebnisse des Doktoranden werden zu einer Patentanmeldung zusammengestrickt. Anmelder ist die Firma des Professors und als Erfinder werden die Geschäftsführer der Firma gemeinsam mit dem Professor benannt.
Als Begründung wird angeführt, dass die Erfindung von den Geschäftsführeren bereits vor Erstellung der Diplomarbeit gemacht worden war.
Nun zu den Fragen:
Markus
Ein Student arbeitet im Rahmen seiner Diplomarbeit gemeinsam mit einem Doktoranden auf einem Themengebiet. Im Rahmen dieser Diplomarbeit machen die Beiden eine Erfindung, die der betreuende Professor über seine Firma anmelden will.
Die Erfindung wird in Europa und den USA angemeldet, Teile der Diplomarbeit (Abbildungen und Textpassagen) und Ergebnisse des Doktoranden werden zu einer Patentanmeldung zusammengestrickt. Anmelder ist die Firma des Professors und als Erfinder werden die Geschäftsführer der Firma gemeinsam mit dem Professor benannt.
Als Begründung wird angeführt, dass die Erfindung von den Geschäftsführeren bereits vor Erstellung der Diplomarbeit gemacht worden war.
Nun zu den Fragen:
- Gibt es Urheberrechtliche Ansprüche von Seiten des Diplomanden?
- Kann man eine Erfindung denn wirklich vordatieren, ohne dies beweisen zu können, oder liegt eine Widerrechtliche Entnahme vor?
Markus