Neuheitsschädliches Material beim EPA als Eingabe Dritter einreichen

K

Kandidat

Guest
Habe eine Frage zum Verfahren vor dem EPA:

Werden neuheitsschädliche Dokumente vom Amt berücksichtigt, wenn ich diese nach dem Hinweis auf die Erteilung des Europäischen Patentes während der Einspruchsfrist ans Amt schicke?

Bzw. werden diese Dokumente in der Akte veröffentlicht?

Gruß,

Kandidat
 
P

PatFan

Guest
Kommt darauf an:

  • Kein Einspruch eingelegt: Dann ist kein Raum für das EPA, den Erteilungsbeschluß zu korrigieren, dieser ist ja für das Amt bindend.
  • Einspruch eingelegt (von einem Dritten): Es gibt auch beim EPA einen Amtsermitlungsgrundsatz, allerdings wird er sehr sehr zögerlich angewendet. Bei klarer Neuheitsschädlichkeit wird er aber wohl zur Zurückweisung führen. Ansonsten kaum.
Alles, was zu einer Akte eingereicht wird landet auch dort. Da die Akte öffentlich ist, kann es dann auch jeder sehen.
 
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