Wiedereinsetzung in ausländische Priofrist

Pat-hologisch

Vielschreiber
Hallo,

kurze Frage: Hat jemand Ahnung, ob man sich in eine vor 3 Wochen abgelaufene ausländische Priofrist wiedereinsetzen kann. Welche Dokumente werden dafür benötigt?

Nach §40, 123 ist die gesetzl. Priofrist ja eigentlich nicht wiedereinsetzbar, aber z.B. stand im Jahresbericht des DPMA (1998), dass es ginge. Mehr leider nicht.

Wer weiß was?
 

dasAundO

BRONZE - Mitglied
Der Wiedereinsetzungsparagraph 123 schließt ausdrücklich ja nur die Fristen nach §§ 59, 73, 7 und 40 aus. Die äußere Priorität ist aber in §41 i.V.m. Art 4 PVÜ geregelt.
Folglich ist im Umkehrschluss die Wiedereinsetzung möglich.

Ich hab mir sagen lassen, dass dies vor kurzem entsprechend geändert worden ist, früher also eine Wiedereinsetzung in die äußere Priorität nicht machbar war. Hab jedoch dafür gerade keinen Beleg zur Hand. Eine solche Änderung bestätigt ja gerade die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in diese Frist.

Über die generellen hohen Anforderungen des §123 brauch ich ja nichts zu erzählen...
Viel Erfolg jedenfalls!

A+O
 
W

woops

Guest
Guck doch mal in den Schulte, 7. Auflage. Da steht unter § 41 ausdrücklich, dass WE in Auslandspriofrist vor DPMA möglich ist (bei EP-Anmeldung nicht, da WE ausdrücklich ausgeschlossen wird durch Art. 122(5)!).

Viel Glück bei der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen des § 123 PatG!
 
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