Pat-hologisch
Vielschreiber
Hallo,
kurze Frage: Hat jemand Ahnung, ob man sich in eine vor 3 Wochen abgelaufene ausländische Priofrist wiedereinsetzen kann. Welche Dokumente werden dafür benötigt?
Nach §40, 123 ist die gesetzl. Priofrist ja eigentlich nicht wiedereinsetzbar, aber z.B. stand im Jahresbericht des DPMA (1998), dass es ginge. Mehr leider nicht.
Wer weiß was?
kurze Frage: Hat jemand Ahnung, ob man sich in eine vor 3 Wochen abgelaufene ausländische Priofrist wiedereinsetzen kann. Welche Dokumente werden dafür benötigt?
Nach §40, 123 ist die gesetzl. Priofrist ja eigentlich nicht wiedereinsetzbar, aber z.B. stand im Jahresbericht des DPMA (1998), dass es ginge. Mehr leider nicht.
Wer weiß was?