H
HabDochGezahlt!
Guest
Guten Morgen an das hochgeschätzte Forum.
Der Sachverhalt:
Teilungungserklärung zu einer Patentanmeldung wurde eingereicht. Gleichzeitig wurde eine Einzugsermächtigung eingereicht.
Nun erging eine Mittelung des DPMA, in der festgestellt wird, dass die Gebühren nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig bezahlt wurden. Die Teilungserklärung gilt deshalb als nicht abgegeben.
Was ist zu tun?
Beschwerde: Geht nicht, da diese Mitteilung kein Beschluss ist, und somit nicht beschwerdefähig. Kann ich diese Mitteilung denn nicht in eine beschwerdefähige Form bringen lassen?
Wiedereinsetzung / Weiterbehandlung: m.E. sinnlos, da ich schon gezahlt habe. Soll ich denn nochmal zahlen? Nö!
was haltet Ihr davon? Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall?
Gruß
H.-D. Gezahlt!
Der Sachverhalt:
Teilungungserklärung zu einer Patentanmeldung wurde eingereicht. Gleichzeitig wurde eine Einzugsermächtigung eingereicht.
Nun erging eine Mittelung des DPMA, in der festgestellt wird, dass die Gebühren nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig bezahlt wurden. Die Teilungserklärung gilt deshalb als nicht abgegeben.
Was ist zu tun?
Beschwerde: Geht nicht, da diese Mitteilung kein Beschluss ist, und somit nicht beschwerdefähig. Kann ich diese Mitteilung denn nicht in eine beschwerdefähige Form bringen lassen?
Wiedereinsetzung / Weiterbehandlung: m.E. sinnlos, da ich schon gezahlt habe. Soll ich denn nochmal zahlen? Nö!
was haltet Ihr davon? Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall?
Gruß
H.-D. Gezahlt!