GeschmMG Schadenersatz GGschmM

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GAST_DELETE

Guest
Ich suche in der GGsmV einen Schadenersatzanspruch gegen den Verletzer. Kann mir jemand weiterhelfen? Ist dies Teil von Art. 89 (1) d GGsmV? Irgendwo muss es stehen, denn der sogar der Lizenznehmer kann einer Klage beitreten und den eigenen Schaden geltend machen (Art. 32 (4) GGsmV). Dann muss wohl der Inhaber selbst auch einen Anspruch haben ...

Woraus leitete sich der SE-Anspruch her? Gibt es Entscheidungen?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Mein Tipp:

Sanktionen nach Art. 89 direkt vom Gericht erster Instanz und EuGH.

Schadenersatz vor dem nationalen Gericht. In Deutschland würde ich da einen Anspruch aus § 823 II BGB iVm Art. Art. 19 GGV geltend machen. Die GGV also als Schutzgesetz.

Wie gesagt, ein TIPP, habe es nciht nachgeschlagen.
 
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