G
GAST_DELETE
Guest
Ich suche in der GGsmV einen Schadenersatzanspruch gegen den Verletzer. Kann mir jemand weiterhelfen? Ist dies Teil von Art. 89 (1) d GGsmV? Irgendwo muss es stehen, denn der sogar der Lizenznehmer kann einer Klage beitreten und den eigenen Schaden geltend machen (Art. 32 (4) GGsmV). Dann muss wohl der Inhaber selbst auch einen Anspruch haben ...
Woraus leitete sich der SE-Anspruch her? Gibt es Entscheidungen?
Woraus leitete sich der SE-Anspruch her? Gibt es Entscheidungen?