Patentberühmung USA

N

noch so ein Gast

Guest
Weiß jemand, ob auch in den USA ein Auskunftsanspruch ähnlich §146 PatG gibt?

Darüber hinaus interessiert mich, ob es Rechtsprechung dazu gibt, dass ggf. eine Patentberühmung, die ja einen Auskunftsanspruch auslöst, ggf. als Veröffentlichung anzusehen ist, denn schließlich hat ja dann der Patentinhaber Auskunft zu geben. Es besteht also die mehr als nur theoretische Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebiger Dritter Kenntnis erlangt (natürlich vorausgesetzt, die Anmeldung ist noch nicht öffetnlich).
 

Horst

*** KT-HERO ***
Den Auskunfsanspruch wie in DE gibt es meines Wissens nach nicht.

Allerdings sollte man seine Produkte oder die Packung mit einem Hinweis kennzeichnen, insofern sie durch Patente geschützt sind (patented by No. X XXX XXX..., oder wie bei Adobe Reader...). Ansonsten hat man keine Chance, bei einer Verletzung Vorsatz geltend zu machen und die Triple-Damage zu kassieren.

Da zu einem solchen Hinweis auch immer die Nummer des Patents gehört, treten Berühmungsfälle in den USA wohl eher selten auf.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Für die Rechtsprechung schau mal in den neuen Benkard § 146 Rn 13-16, da steht etwas zu verschiedenen Sachverhalten bei unveröffentlichten Anmeldungen.

Grundsätzlich wird Geheimhaltungsinteresse gegen Wettbewerb und Rechtssicherheit abgewogen. Wer also mit einer Anmeldung wirbt oder abmahnt oder in sonstiger Weise "handelt", bekommt sein Geheimhaltungsinteresse regelmäßig verneint und muss Aktenzeichen und Priodatum offenlegen.
 
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