A
alter Kandidat immer noch ganz unwissend
Guest
Ich hätte folgende Frage:
Ist nach EPÜ ein Anspruch, welcher durch Rückbezug alle Merkmale eines unabhängigen Anspruches enthält, auch dann ein "abhängiger Anspruch" im Sinne der Regel 29 EPÜ, wenn er auf ein anderes Produkt gerichtet ist?
Beispiel:
Anspruch 1: Polymermischung, dadurch gekennzeichnet, dass...
Anspruch 2: Formgegenstand, welcher die Polymermischung gemäß Anspruch 1 als Lacküberzug trägt
RiLi C-III, 3.7a nennt zwei spezielle Fälle, Apparatus for carrying out the process of claim 1... und plug for co-operation with the socket of claim 1..., jedoch sind in diesen Fällen die Merkmale in dem Anspruch anscheinend nicht zwingend vorhanden.
Ist nach EPÜ ein Anspruch, welcher durch Rückbezug alle Merkmale eines unabhängigen Anspruches enthält, auch dann ein "abhängiger Anspruch" im Sinne der Regel 29 EPÜ, wenn er auf ein anderes Produkt gerichtet ist?
Beispiel:
Anspruch 1: Polymermischung, dadurch gekennzeichnet, dass...
Anspruch 2: Formgegenstand, welcher die Polymermischung gemäß Anspruch 1 als Lacküberzug trägt
RiLi C-III, 3.7a nennt zwei spezielle Fälle, Apparatus for carrying out the process of claim 1... und plug for co-operation with the socket of claim 1..., jedoch sind in diesen Fällen die Merkmale in dem Anspruch anscheinend nicht zwingend vorhanden.