Internationale Patentanmeldung

I

Interessierter Laie

Guest
Hallo zusammen,

Angenommen ein Unternehmen besitzt eine nationale US-Anmeldung und reicht mit dieser Priorität eine internationale Patentanmeldung bei der WIPO ein.

Was sagt bei dieser "(43) International Publication Date" aus?

Habe ich es richtig verstanden, dass allein mit dieser Einreichung bei der WIPO noch kein ausgedehnter Schutz entsteht (es also quasi nur ein "Wenn Sie jetzt die Anmeldungen weiter betreiben, haben Sie eine frühere Priorität"), sondern erst dann, wenn man im Anschluss daran, in den angestrebten (81) Ländern jeweils "manuell" eine nationale Anmeldung unter Berufung auf die int. Anmeldung einreicht?

Wo kann man herausfinden, ob - und wenn ja in welchen Staaten - eine WIPO-Anmeldung in nationale Anmeldungen umgesetzt wurde?

Grüße,
Ein Interessierter
 
G

GAST_DELETE

Guest
Sicherheit wird man da nicht bekommen. Aber die meisten Patentämter bieten eine Familienrecherche.

INPADOC ist die Datenbank, auf die man Zugriff braucht. Z.B. über Delphion.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Interessierter Laie schrieb:
Habe ich es richtig verstanden, dass allein mit dieser Einreichung bei der WIPO noch kein ausgedehnter Schutz entsteht (es also quasi nur ein "Wenn Sie jetzt die Anmeldungen weiter betreiben, haben Sie eine frühere Priorität"), sondern erst dann, wenn man im Anschluss daran, in den angestrebten (81) Ländern jeweils "manuell" eine nationale Anmeldung unter Berufung auf die int. Anmeldung einreicht?
Richtig. Ein "weltweites Patent", dessen sich manche berühmen, gibt es nicht. Mit einer PCT-Anmeldung entsteht noch kein Schutzrecht, sondern erst dann, wenn diese Anmeldung vor den nationalen bzw. regionalen Ämtern weitergeführt wurde und dort zur Erteilung gelangt ist. Ein Vorteil ist, dass man die Kosten für die nationalen Anmeldungen (die bei den angesprochenen 81 Ländern insgesamt ziemlich hoch werden) zeitlich nach hinten verlagern kann und dennoch die Priorität der Ursprungsanmeldung behält.
 
I

Interessierter Laie

Guest
Heisst der Anmelder des internationalen Patents "Hans Müller", so muss doch dieser auch in den jeweiligen nationalen Patentveröffentlichungen als solcher aufgeführt werden; D.h. die Suche nach "Hans Müller" liefert alle nat. Anmeldungen (z.B. via depatisnet.de)??!
 
G

GAST_DELETE

Guest
Interessierter Laie schrieb:
D.h. die Suche nach "Hans Müller" liefert alle nat. Anmeldungen (z.B. via depatisnet.de)??!
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, auf diese Weise alle zu erwischen. Eine Garantie gibt es aber keine.
 
P

Patato

Guest
Gast schrieb:
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, auf diese Weise alle zu erwischen. Eine Garantie gibt es aber keine.
Nein, eine Garantie gibt es schon deshalb nicht, weil (a) Depatisnet nur veröffentlichte Anmeldungen enthält und (b) die Länderabdeckung von Depatisnet und Konsorten beschränkt ist. Wenn eine nat. Phase in Zambia oder den vereinigten arabischen Emiraten eingereicht wird, dürfte es schwierig werden, die zu finden - selbst nach Erteilung des betreffenden Patents.

Aber auch in Europa findet man nicht alle. Die Schweiz veröffentlicht z.B. erst bei der Erteilung. Vorher findet man zu der nationalen Phase CH nur etwas heraus, indem man beim Schweizer Amt anruft.
 
I

Interessierter Laie

Guest
Darf man wenigstens darauf vertrauen, dass alle Deutschen Anmeldungen in depatisnet verfügbar sind?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Interessierter Laie schrieb:
Darf man wenigstens darauf vertrauen, dass alle Deutschen Anmeldungen in depatisnet verfügbar sind?
So sie denn veröffentlicht wurden. Eine anmeldung kann vorher zurückgezogen werden oder ganz einfach zum Staatsgeheimnis erklärt werden. Bis zur veröffentlichung einer anhängigen anmeldung können bis zu 18 Monate vergehen.
 
H

Hans Tunichgut

Guest
Ich würde einfach 'mal den Weg zu einem Patentanwalt empfehlen. Es gibt derartig viele Möglichkeiten, warum irgendetwas in irgendwelchen Registern aus irgendwelchen Gründen evtl. nicht steht, dass das den Rahmen eines Kandidatenforums einfach sprengt.

Ein häufiges und nerviges Beispiel gibt schon "Müller" selbst. Was die Datenbanken so alles aus dem Umlaut "ü" machen ... und dann hat er die PCT-Anmeldung auch noch in den USA eingereicht. Tja, als Hans Muller? oder Hans Mueller?

Hans Müller könnte vor Einleitung der nationalen Phase auch geheiratet und den Familiennamen seiner Frau Thusnelda Tunichtgut angenommen haben ...

Alternativ wäre der Vorschlag, der interessierte Laie macht kurzerhand die Ausbildung zum Patentanwalt.
 
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