Dürfen die 'Mädels' einen EP-Einspruch unterschreiben?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

angenommen, der zugelassene Vertreter A. Wald bereitet "von unterwegs" einen Einspruch gegen ein europäisches Patent vor, und schickt die Einspruchsbegründung per E-Mail an die Kanzlei.

Ist es dann zulässig, dass die Mädels in der Kanzlei das Einspruchsformular ausfüllen und vorbereiten, Walds Begründung und Beweismittel beifügen und das Ganze an das EPA faxen, wobei eine der Damen unten mit "i.A. Gabi Meier" unterschreibt?

Wenn ja, warum nicht, bzw. wo steht's im Gesetz?

Danke schonmal für alle Tipps,

Marc.
 
P

Patato

Guest
Der Einspruch muss vom Einsprechenden bzw. seinem Vertreter unterzeichnet sein (R. 36(3) EPÜ). Wenn "die Mädels" i.A. unterschreiben, ist das keine ordnungsgemässe Unterschrift. Falls das jemandem auffällt, ergeht eine Aufforderung nach R. 36(3) Satz 2, die Unterschrift nachzuholen. Siehe auch RiLi D-IV, 1.2.1(ii)
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Thänks mal für die Fundstellen!

Jetzt lese ich gerade noch in der RiLi D III, 3.3 "Unterschrift unter der Einspruchsschrift" folgendes:

"Bei telegrafischer oder fernschriftlicher Einreichung des Einspruchs gilt die Angabe des Namens der handelnden Person, bei Einreichung durch Telefax die bildliche Wiedergabe ihrer Unterschrift als Unterzeichnung."

Also könnte in der Kanzlei wohl auch die eingescannte Unterschrift des Anwalts auf dem Einspruchsschriftsatz angebracht werden, schätze ich.

Marc.
 
P

Patato

Guest
Zumindest dürfte das niemand merken.

Übrigens solltest Du Dir mal eine aktuelle Version der RiLi zulegen, den Abschnitt mit telegraphisch und fernschriftlich gibt es so nicht mehr.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Danke auch für den Hinweis auf die neueren Richtlinien.

Schon wieder eine neue Version...! Wie kriege ich jetzt wieder meinen ganzen PDF-Kommentare hinübergerettet? Argh!

Schönen Feiertag noch,

Grüße Marc.
 
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