Transliteration bei russischer IR

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DerRusse

Guest
Hallo Fachforum.

folgendes extravagantes Problem stellt sich mir:

Sachverhalt (gekürzt):
  • russische Basismarke - Wortmarke - in kyrillischen Buchstaben
  • IR aus 1. mit Benennung DE inkl. Angabe der Transliteration von 1. in lateinischen Buchstaben
Problem:
Hat die Transliteration der kyrillisch geschriebenen Marke irgendeine rechtliche Relevanz oder ist die nur aus registerrechtlichen Gründen gefordert? Im speziellen, wenn jemand Widerspruch gegen den DE-Teil der IR erhebt, muss er dann die "orginal" russische/kyrillische Marke seiner Widerspruchsmarke gegenüberstellen oder kann er mit der Transliteration argumentieren?

Meine Meinung:
Die Transliteration kann keine Bedeutung haben, denn 1. kann sie nachträglich korrigiert werden (was bei national angemeldeten Marken nicht möglich ist) und 2. tritt die Marke ja im kyrillischen Original dem unbedarften Verbraucher entgegen, der die dann nicht lesen - geschweige denn aussprechen - kann. Der DE-Teil der russischen IR wäre dann vor dem DPMA gewissermaßen als Bildmarke zu behandeln (immer vorausgesetzt, es werden kyrillische Schriftzeichen verwendet, die der deutsche Verbraucher nicht kennt)?!

Danke für Eure Meinungen. Wäre super, wenn jemand auch eine Referenz dazu hätte (die WIPO wusste erst mal nix zu der Sache).
 
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