C
CTM-Neuling
Guest
Was meint ihr,
kann man gegen eine sich im Widerspruchsverfahren (mit Dritten) befindliche Gemeinschaftmarke schon einen Löschungsantrag/Nichtigkeit stellen, obwohl die Marke noch nicht eingetragen ist, oder muss man warten bis über das Widerspruchverfahren entschieden ist?
Leider ist die Frist für einen eigenen Widerspruch bereits abgelaufen.
kann man gegen eine sich im Widerspruchsverfahren (mit Dritten) befindliche Gemeinschaftmarke schon einen Löschungsantrag/Nichtigkeit stellen, obwohl die Marke noch nicht eingetragen ist, oder muss man warten bis über das Widerspruchverfahren entschieden ist?
Leider ist die Frist für einen eigenen Widerspruch bereits abgelaufen.