S
Stutz
Guest
Hallo,
ich bin gestern über Art. 140 EPÜ gestolpert, gemäß dem Gebrauchsmuster als älteres Recht zählen, wenn ein Mitgliedsstaat Gebrauchsmuster vorsieht. Ist das zutreffend oder habe ich mich verlesen?
Das wäre ja ein entscheidender Unterschied gegenüber der Nichtigkeitsklage gegen ein DE-Patent.
Gruß
Stutz
ich bin gestern über Art. 140 EPÜ gestolpert, gemäß dem Gebrauchsmuster als älteres Recht zählen, wenn ein Mitgliedsstaat Gebrauchsmuster vorsieht. Ist das zutreffend oder habe ich mich verlesen?
Das wäre ja ein entscheidender Unterschied gegenüber der Nichtigkeitsklage gegen ein DE-Patent.
Gruß
Stutz