Markenrechte für Bildungseinrichtungen

K

Kurt

Guest
Hi Forum,

was wäre markenrechtlich alles zu beachten, wenn sich beispielsweise eine Berufsakademie einen bestimmten Namen zulegen will?

Ist in in einem solchen Bereich Markenschutz überhaupt angebracht bzw. notwendig, oder würde es ausreichen (im Anschluss an eine Recherche nach etwaigen älteren Rechten Dritter), einfach das entsprechende Schild draußen anzubringen, und sich zusätzlich die passende Internetadresse zu reservieren?

Worauf müsste man weiterhin achten, wenn die Bezeichnung der Berufsakademie den Namen eines verstorbenen Forschers enthalten sollte, mit dem die Akademie inhaltlich oder örtlich in Beziehung steht -- müssen beispielsweise etwaige Nachkommen dieses Forschers ihre Zustimmung zu der Namensgebung erteilen?

Danke bereits für alle Tipps,

Kurt.
 
G

goertz

Guest
Der Name des Forschers (oder einer anderen Person des "öffentlichen Interesses") ist meines Wissens nicht frei verwertbar. Für eine Verwertung / Verwendung müssen tatsächlich die Nachkommen (oder - falls keine vorhanden - ) ggf. Nachlassverwalter (zu erfahren über Amtsgericht des letzten Wohnortes des Forschers) kontaktiert werden zwecks Genehmigung. Genaueres dürfte rauszukriegen sein, wenn man sich durchs Namensrecht wühlt. ......
 
Oben