Alex:jura
*** KT-HERO ***
Hallo,
Fallkonstellation: Patentanmeldung A (nicht Publiziert) erwähnt eine Möglichkeit zur Ermittlung einer Größe (z.B. durch Verwendung bestimmter Signalcharakteristika) beschreibt jedoch nicht die technische Realisation für diesen speziellen Fall. Zudem wird die Verwendung der Signalcharakteristika zur Ermittlung der Größe beansprucht.
Patentanmeldung B zeigt nun wie die Signalcharakteristika tatsächlich zur Ermittlung der Größe verwendet werden kann. (Technische Ausführbarkeit)
Ist B neu? Erfinderische Tätigkeit steht hier nicht zur Debatte.
Sprich erhält man ein abhängiges Patent?
Gruß
Alex
Fallkonstellation: Patentanmeldung A (nicht Publiziert) erwähnt eine Möglichkeit zur Ermittlung einer Größe (z.B. durch Verwendung bestimmter Signalcharakteristika) beschreibt jedoch nicht die technische Realisation für diesen speziellen Fall. Zudem wird die Verwendung der Signalcharakteristika zur Ermittlung der Größe beansprucht.
Patentanmeldung B zeigt nun wie die Signalcharakteristika tatsächlich zur Ermittlung der Größe verwendet werden kann. (Technische Ausführbarkeit)
Ist B neu? Erfinderische Tätigkeit steht hier nicht zur Debatte.
Sprich erhält man ein abhängiges Patent?
Gruß
Alex