Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Servus Forum,
folgende 2 Fragen treten gerade bei der Ausarbeitung von Anmeldungsunterlagen auf:
a) Spricht eigentlich irgend etwas dagegen, dass man (eigene) frühere Patentanmeldungen, die jedoch noch nicht offengelegt sind, per Aktenzeichen in der Beschreibungseinleitung als den Stand der Technik angibt, von dem die vorliegende Erfindung ausgeht -- und somit der Gegenstand der unveröffentlichten Patentanmeldung auch den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 der späteren Patentanmeldung bildet?
Ich habe einen solchen Fall jetzt zum ersten Mal, meines Erachtens sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, aber vielleicht habe ich etwas übersehen?
b) Wie ist das eigentlich mit dem Institut des Zusatzpatents, bzw. welche Vor- oder Nachteile gibt es in obigem Fall, wenn die spätere Anmeldung als Zusatzanmeldung eingereicht wird?
Danke und Gruß, Marc
folgende 2 Fragen treten gerade bei der Ausarbeitung von Anmeldungsunterlagen auf:
a) Spricht eigentlich irgend etwas dagegen, dass man (eigene) frühere Patentanmeldungen, die jedoch noch nicht offengelegt sind, per Aktenzeichen in der Beschreibungseinleitung als den Stand der Technik angibt, von dem die vorliegende Erfindung ausgeht -- und somit der Gegenstand der unveröffentlichten Patentanmeldung auch den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 der späteren Patentanmeldung bildet?
Ich habe einen solchen Fall jetzt zum ersten Mal, meines Erachtens sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, aber vielleicht habe ich etwas übersehen?
b) Wie ist das eigentlich mit dem Institut des Zusatzpatents, bzw. welche Vor- oder Nachteile gibt es in obigem Fall, wenn die spätere Anmeldung als Zusatzanmeldung eingereicht wird?
Danke und Gruß, Marc