Chemie: Gleiche erfinderische Eigenschaften

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

folgender Fall:
Anmeldung A beansprucht einen Stoff X mit Eigenschaften Y
ich möchte in Anmeldung B einen Stoff Z mit Eigeenschaften Y beanspruchen.

Ist B gegenüber A erfinderisch?

Gruß
Alexander
 
G

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Guest
Alex:jura schrieb:
Hallo,

folgender Fall:
Anmeldung A beansprucht einen Stoff X mit Eigenschaften Y
ich möchte in Anmeldung B einen Stoff Z mit Eigeenschaften Y beanspruchen.

Ist B gegenüber A erfinderisch?

Gruß
Alexander
kommt darauf an, inwiefern sich X und Z unterscheiden.
 
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Guest
Alex:jura schrieb:
Anmeldung A beansprucht einen Stoff X mit Eigenschaften Y
ich möchte in Anmeldung B einen Stoff Z mit Eigeenschaften Y beanspruchen.

Ist B gegenüber A erfinderisch?
Ich nehme an, dass Anmeldung A bereits offengelegt ist; ist A ein Dokument nach Art. 54(3) EPÜ, so ist A nämlich kein Stand der Technik zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit.

Sind A und B vollkommen unterschiedliche Stoffe, so kann man m.E. von einer erfinderischen Tätigkeit ausgehen, sofern es kein weiteres Dokument C gibt, welches eine technische Lehre offenbart, durch welche Strukturveränderungen bei Erhalt des technischen Effekts beschrieben werden.

Sind A und B ähnlich, so muss der strukturelle Unterschied in der Regel mehr als ein Strukturelement sein; dies gilt so im Wesentlichen bei Pharma- oder Pflanzenschutzwirkstoffen, wo man die Struktur-Eigenschaftsbeziehungen nicht so genau kennt.

Sind die Struktur-Eigenschaftsbeziehungen bei der entsprechenden Stoffklasse bekannt, so kann es dabei schwieriger werden, es ist dabei aber der Einzelfall zu prüfen.
 
P

Patente24

Guest
Prinzipiell liegt die zu lösende Aufgabe in der Bereitstellung einer Alternative. Wenn sich die Alternative nicht in naheliegender Art und Weise aus dem Stand der Technik ergibt, ist das ganze erfinderisch.

Hinweise dafür könnten sein: völlig andere Struktur bzw andere Verbindungsklasse. Wenn nun noch ein unerwarteter technischer Effekt hinzukommt, und sei es nur eine Kosteneinsparung oder weniger Syntheseaufwand, würde ich kein Hindernis hinsichtlich erfinderischer Tätigkeit sehen.
 
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