Lizenz an totem Patent

G

GAST_DELETE

Guest
Hallo,

darf man eine Lizenz an einem toten Patent vergeben oder verstößt das gegen z.B. UWG ?

Danke
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das ist gemein und daher verboten und nichtig (evtl. § 134 BGB iVm § 263 StGB).

Außerdem stehen einer derartigen Lizensierung noch mindestens zwei praktische Probleme entgegen:

a) Die Gegenseite wird sich über den aktuellen Rechtsstand der Patente informieren.

b) Die Formulierung eines Lizenzvertrags, der für ein totes Patent gültig ist, weicht derart von den normalen Wendungen ab, dass sogar der naivste Mitmensch mißtrauisch wird. (z.B. findet sich in der Präambel idR "Die Patente befinden sich in Kraft.", oder bei Laufzeit "Bis zum Ablauf aller Schutzrechte." usw.).
 

Patman

GOLD - Mitglied
Mal ganz anders (und auch nicht zu Ende) gedacht:

vielleicht weiss der Lizenznehmer ja, dass das Patent tot ist. Einen Nutzen könnte der (ausschließliche) Lizenznehmer dann daraus ziehen, in dem er Verletzungen nachgeht, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, in der das Patent noch in Kraft war.

@Gast.
Es wäre somit hilfreich mehr über die Hintergründe zu erfahren.
 

Horst

*** KT-HERO ***
vielleicht weiss der Lizenznehmer ja, dass das Patent tot ist. Einen Nutzen könnte der (ausschließliche) Lizenznehmer dann daraus ziehen, in dem er Verletzungen nachgeht, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, in der das Patent noch in Kraft war.
Denkbare Konstellation, allerdings völlig unrentabel. Meiner Meinung nach hat der ausschließliche Lizenznehmer nämlich nie einen Schaden erlitten und kann dementsprechend keinen Schadenersatz geltend machen, der ihm die Lizenzgebühren refinanzieren würde.

Kurz, wie Patman schon sagte, ein genauer Tatbestand, der uns denn Sinn eines solchen Unterfangens erleuchtet, wäre hilfreich.
 
B

Bioklempner

Guest
Das verstößt ganz klar gegen das Kartellrecht und der Lizenzvertrag wäre damit nach deutschem und gemeinschaftlichen Recht eine Sauerrei und damit nicht, selbst wenn beide Partner von dem Tod Kenntnis haben.
 
R

Robby

Guest
Ein Blick in die Freistellungs-Richtlinie zum Technologietransfer schafft Klarheit: nichtig.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast schrieb:
Hallo,

darf man eine Lizenz an einem toten Patent vergeben oder verstößt das gegen z.B. UWG ?

Danke
Nein. Trotzdem gibt es zumindest einen PA der es gerne immer mal wieder versucht. Sein Name ist hier schon im Forum gefallen. Es fällt auch in anderem Zusammenhängen immer wieder auf.

Im Zweifel werden die Lizenzeinnahmen auf ein Konto in einem Steuerparadies (z.B. in Karibik) oder einem sonstigen abseitigen Ort gezahlt. Auch der Lizenzgeber erhält einen Firmensitz an einem derartigen Ort. Eine Rückforderung ungerechtfertigter Lizenzgebühren ist dass so gut wie unmöglich.

Eine Prüfung des REchtsbestandes sollte daher selbstverständlich sein.
 
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