"Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Z

zeitverschwender

Guest
Also Marc:
Ich glaube, in der Zeit in der Du Dich hier ausgetobt hast, hättest Du auch die relevante Offenbarung diktiert, statt windelweiche Bezugnahmen zu erwägen.
In diesem Sinne: Hau rein!

PS: Scan doch einfach die ältere Schrift und füge sie in Deinen Text ein. Dann bist Du relativ sicher - abgesehen von einer möglicherweise falschen Sprache.
 
B

brix

Guest
@Maec N. Zeichen:
In meinem Fall geht es um eine Patentanmeldung von extrem hoher Komplexität und extrem großem Umfang. Alleine schon die Patentansprüche machen so etwa 15 Seiten aus, und fast jeder Unteranspruch hat einen ebenso hohen erfinderischen Gehalts wie ansonsten eine durchschnittliche ganze Industriepatentanmeldung.


Hmm. schon wieder extreme Komplexität.
Wenn jeder der Patentansprüche (auf 15 Seiten!) schon so erfinderisch ist wie eine durchschnittliche Industriepatentabteilung , pardon - anmeldung, warum lassen sich da nicht mehrere Anmeldungen draus machen? Und zwar nicht, um den Mandanten stärker zu schröpfen sondern weil sich dann jede Erfindung (= jeder einzelne Patent(unter)anspruch - da ja hohe Erfindungshöhe) sauberer abgrenzen lässt. Und dann läßt es der leser- und prüferfreundliche Umfang sicher auch zu, die "reference" direkt zu inkorporieren, statt lediglich darauf zu verweisen.
Achso, die einzelnen Anmeldungen sollten dan natürlich am selben Tag eingereicht werden, damit sie sich nicht gegenseitig im Weg stehen.
 
P

Plempi

Guest
"Zitat: Patato
Ich möchte mir später nicht mein Patent zerpflücken lassen, weil ein Merkmal im Anspruch steht, das aus einer "Incorporation by reference" stammt - selbst wenn die RiLis es zulassen, muss der nationale Nichtigkeitsrichter das nicht zwangsläufig ebenso sehen.

Sehr richtig. Und wenn genau das passiert, hast Du Deinen Haftungsfall"

Demnach sollte es ständig irgendwelche Haftungsfälle für Sachen geben, die gemäß RiLi zulässig sind, da kein PA mit 100% Sicherheit dem Mandanten vorhersagen kann (wenngleich er auch nicht wird), wie z.B. ein Nichtigkeitsrichter in der Sache entscheidet.
 
P

PA Mir

Guest
Leider verbreiten immer wieder Kollegen die Auffassung, dass ein Haftungsfall etwas überaus seltenes, nur von paranoiden Kollegen verbreitetes Hirngespinst ist. Eine umfangreiche Sammlung von Anwaltshaftungsfällen findet man unter:

http://www.rechtsberaterhaftung.de/
 
S

sichfragender

Guest
@PA Mir

Ich glaube, dass die Kollegen hier nur von Haftungsfällen bei PAs sprechen.

Ich habe Gerüchte gehört, dass es die letzten 10 Jahre mal gerade 2 Haftungsfälle bei PAs gegeben hat. Kann das jemand verifzieren?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Ich jetzt auch mal zum Thema "Incorporation by reference".

Dem vorliegenden Thread sowie den Richtlinien an einer schwer auffindbaren Stelle entnehme ich den dringlichen Rat, dass man wenn schon inkorporiert, dann die entsprechenden Passūs lieber gleich in die Anmeldung reinschreibt.

Was ist nun, wenn die zu inkorporierende Lehre in einer "fremden" Patentschrift steht? Kann ich größere Textbereiche aus der anderen Patentschrift mehr oder weniger wörtlich in meine Anmeldung übernehmen, muss ich dabei die Quelle angeben, oder was ist dabei zu beachten?

Die Rahmenhandlung besteht vorliegend darin, dass eine entfernte Rückzugsposition für die erfinderische Tätigkeit meiner Patentanmeldung möglicherweise in der Applikation der aus der fremden Patentschrift bekannten Lehre auf das (ganz andere) technische Gebiet meiner Patentanmeldung liegt.

Vielen Dank vorab für alle Hinweise
Grüße Kurt
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Hallo Kurt,

Was hindert Dich denn daran, dem mühsam ermittelten dringlichen Rat zu folgen? Die Quelle wird der Prüfer (oder der spätere Einsprechende) mit der Unterstützung der Suchmaschine seines Vertrauens sicherlich ohnehin auffinden, diese Fragen kannst Du also unter rein taktischen Gesichtspunkten entscheiden.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Ja Blood, bin schon dabei, geht ja einfach per Copy/Paste. Habe aber ein komisches Gefühl dabei, Plagiieren ohne Quellenangabe darf man andernorts ja eher nicht.

Auch scheint mir zum Thema Quellenangabe nichts in den Prüfungsrichtlinien zu stehen.

Gruß
Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?


Du willst also die Tatsache, dass derlei schon bekannt ist, verheimlichen? Dann ist die "incorporation by reference" wohl auch nicht das richtige Mittel. Bezüglich der "Quellenangabe" reicht das übliche "DE 10 2010 123 456 A1".
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Du willst also die Tatsache, dass derlei schon bekannt ist, verheimlichen?

Nein, will ich eigentlich nicht. Ich möchte nur anfangs keinen Wind darum machen, da diese Incorporation am Ende hoffentlich sowieso irrelevant sein wird.

Von daher einfach die Frage, "Plagiat" reinschreiben ohne Quellenangabe -- ist zwar unfein, aber führt anscheinend auch zu keinen Konsequenzen?

Grüße Kurt
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Nein, will ohne Quellenangabe -- ist zwar unfein, aber führt anscheinend auch zu keinen Konsequenzen?

Grüße Kurt

Hallo Kurt,

Die Konsequenz besteht in einem Prüfer des DPMA / EPA, der sich von Dir veräppelt fühlt, weil Du in offensichtlicher Kenntnis einer Entgegenhaltung ebendiese vor ihm verheimlichen willst. Finden wird er sie ziemlich problemlos, wenn es nichts fremdsprachiges oder abgelegenes ist.

Wie in meinem ersten Posting schon erwähnt: Taktik rules.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Kurt

*** KT-HERO ***
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Danke Blood, jetzt ist der gordische Knoten einigermaßen durch- bzw. der gedankliche Bogen vom

  • eigenen Dokument, das man "durch Nennung inkorporiert" (typische US-incorporation); über das
  • sonstige Dokument, aus dem man aus Gründen der Zeitersparnis Passagen zitiert; zum
  • Stand der Technik, den man nennt und ggf. zitiert,
ge-schlagen.

Ich hatte die Denkblockade, dass Stand der Technik doch nicht mitten in der Beschreibung irgendwelcher Ausführungsformen genannt und zitiert zu werden pflegt.

Aber so ganz klar ist mir immer noch nicht, welches Institut hier vorliegt, wenn man (als Rückzugsposition) Merkmale aus dem Stand der Technik ausführlich in die Beschreibung aufnimmt.

Grüße Kurt
 

Fragender

GOLD - Mitglied
AW: "Incorporation by reference" auch vor dem DPMA und EPA zulässig bzw. sinnvoll?

Hier noch ein paar Gedanken zur "incorporation by reference".

Im Schulte (aktuelle Auflage, §34, Rdn 405) gibt es ein paar Entscheidungen, allerdings wenig zum deutschen Recht. Demnach müssten, wenn man einen Anspruch mit einem referenzierten Dokument beschränken will, alle Merkmale mit aufgenommen werden - das dürfte leicht zu Problemen führen durch Widersprüchlichkeiten bis hin zur mangelnden Ausführbarkeit.

Im deutschen Recht gibt es wohl alte Entscheidungen, die einen pauschalen Verweis auf ein anderes Dokument ablehnen und verlangen, dass genau angegeben werden muss, was referenziert wird. Ich persönlich könnte mir allerdings sogar vorstellen, dass mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung der Offenbarungsgehalt des referenzierten Dokuments abgelehnt wird, weil damit ja keine "unmittelbare" Offenbarung mehr gegeben ist...

Gruß, Fragender
 
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