Achtung Markenfrage! Erinnerung

Patman

GOLD - Mitglied
Es geht um die Erinnerung, die ja gemäß § 64 (1) dann zulässig ist, wenn mit Ihr ein Beschluss eines Beamten des gehobenen Dienstes (anstelle eines Prüfers) angefochten wird.

Wie erkenne ich, ob derjenige, der den Beschluss unterschreibt, ein Beamter des gehobenen Dienstes oder ein Prüfer ist, also ob eine Erinnerung möglich ist oder nicht?

Mal ganz naiv gefragt: Gibt es irgendwo eine Liste mit den Dienstgraden (Regierungsrat,- direktor, ...) oder sowas, aus der das ersichtlich ist?
 
G

gastII

Guest
Patman schrieb:
Es geht um die Erinnerung, die ja gemäß § 64 (1) dann zulässig ist, wenn mit Ihr ein Beschluss eines Beamten des gehobenen Dienstes (anstelle eines Prüfers) angefochten wird.

Wie erkenne ich, ob derjenige, der den Beschluss unterschreibt, ein Beamter des gehobenen Dienstes oder ein Prüfer ist, also ob eine Erinnerung möglich ist oder nicht?
Der Dienstgrad des Unterzeichnenden steht auch im Beschluß. Z.B. Regierungsamtsrat oder dergleichen. Stichwort hier: Besoldungsordnung.

oder z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Gehobener_Dienst

mit weiteren Links
 
G

gast

Guest
Außerdem ist eine Rechtsmittelbelehrung dem schreiben des DPMAs beigefügt. Dort steht auch immer das zulässige Rechtsmittel drauf.
 
G

Goldi

Guest
höherer Dienst sind:

Regierungsrat A13
Regierungsoberrat A14
Regierungsdirektor A15
ltd. Regierungsdirektor A16, B2 und B3

Der Rest ist gehobener oder mittlerer oder einfacher DIenst
 
S

Schmunzel

Guest
Goldi schrieb:
höherer Dienst sind:

Regierungsrat A13
Regierungsoberrat A14
Regierungsdirektor A15
ltd. Regierungsdirektor A16, B2 und B3

Der Rest ist gehobener oder mittlerer oder einfacher DIenst
... der arme Präsident, ist nur im gehobenen oder gar einfachen Dienst.

Spass beiseite, die Liste stimmt natürlich. Dadrüber kommen natürlich noch die ganzen Menschen, mit denen man sonst nie zu tun hat. Achte drauf, dass der Regierungsamtsrat kein höherer Dienst ist, obwohl er den "-rat" im Titel hat.
 
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