Patman
GOLD - Mitglied
Es geht um die Erinnerung, die ja gemäß § 64 (1) dann zulässig ist, wenn mit Ihr ein Beschluss eines Beamten des gehobenen Dienstes (anstelle eines Prüfers) angefochten wird.
Wie erkenne ich, ob derjenige, der den Beschluss unterschreibt, ein Beamter des gehobenen Dienstes oder ein Prüfer ist, also ob eine Erinnerung möglich ist oder nicht?
Mal ganz naiv gefragt: Gibt es irgendwo eine Liste mit den Dienstgraden (Regierungsrat,- direktor, ...) oder sowas, aus der das ersichtlich ist?
Wie erkenne ich, ob derjenige, der den Beschluss unterschreibt, ein Beamter des gehobenen Dienstes oder ein Prüfer ist, also ob eine Erinnerung möglich ist oder nicht?
Mal ganz naiv gefragt: Gibt es irgendwo eine Liste mit den Dienstgraden (Regierungsrat,- direktor, ...) oder sowas, aus der das ersichtlich ist?