Provisorische US-Anmeldung

T

TnT

Guest
Hallo Forum

weiß jemand, wo ich praktische Hinweise zu der provisorischen US-Patentanmeldung finde. Mich würde insbesondere interessieren, ob ich als Deutscher die provisorische Patentanmeldung auch selbst einreichen kann, ohne einen US-Vertrter vor Ort beauftragen zu müssen.

DANKE
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ja, auch als ausländischer Erfinder mit Wohnsitz im Ausland darf man sich vor dem USPTO selbst vertreten, steht implzit in 37 CFR 1.31, da es nicht ausgeschlossen ist. Wichtig, nur der Erfinder selbst, also nicht etwa der Arbeitgeber (vorbehaltlich etwaiger Vollmachten).
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo Horst,

was meinst Du mit "vorbehaltlich etwaiger Vollmachten" genau?
Wenn der Erfinder mich bevollmächtigt, dann darf ich das?

zudem glaube ich braucht man für US doch eine Postadresse in den Staaten, oder?

Grüße
Alex
 
B

brix

Guest
Für Anmeldung in USA braucht man einen Vertreter mit Postadresse USA, egal ob es eine provisorische oder "richtige" Anmeldung ist.
Anmeldung kann aber erstmal auf deutsch sein, es sollte aber möglichst bald eine engl. Übersetzung (am besten zertifiziert) nachgereicht werden.
Hinweise zum Verfahren kann man auf der homepage des USPTO nachlesen, da wird einiges klarer.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das stimmt einfach nicht. Getreu dem Vorschlag meines Vorredners:

http://www.uspto.gov/web/offices/pac/doc/general/index.html#foreign

Zitat:

The patent laws of the United States make no discrimination with respect to the citizenship of the inventor. Any inventor, regardless of his/her citizenship, may apply for a patent on the same basis as a U.S. citizen. There are, however, a number of particular points of special interest to applicants located in foreign countries....

...und nachfolgend steht nichts von einer Adresse innerhalb der USA.

Siehe auch Mayer, "Das US-Patent" (vielleicht findet es sich in der Kanzleibibliothek).
 

Horst

*** KT-HERO ***
Auf den Arbeitgeber müsste die Erfindung mit so einem 1$-Vertrag abgetreten werden.

Bevollmächtigter für die Vertretung vor dem USPTO muss dort als Patent Attorney oder Patent Agent eingetragen sein.
 
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