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Priorisierer
Guest
Angenommen, eine Erstanmeldung DE-1 ist Prioritätsbasis für eine kurz danach eingereichte Zweitanmeldung DE-1-IP.
DE-1 gilt dann als zurückgenommen, so weit so gut.
Wenn nun eine Auslandsanmeldung AU-1 auf dieselbe Erfindung eingereicht werden soll, dann habe ich doch die Wahl, ob ich die Erstanmeldung DE-1 oder die Zweitanmeldung DE-1-IP als Prioritätsanmeldung verwende, richtig?
Im ersteren Fall (DE-1 als Prioritätsanmeldung für AU-1) muss ich außer der Prioritätsfrist erstmal nichts besonderes beachten.
Im letzteren Fall (DE-2-IP als Prioritätsanmeldung für AU-1) müsste ich jedoch spätestens am Anmeldetag der AU-1 (bzw. am Tag der Beanspruchung der Priorität) auf die ursprünglich in Anspruch genommene innere Priorität der DE-1 verzichten, um keine Kettenpriorität zu erzeugen - stimmt's?
DE-1 gilt dann als zurückgenommen, so weit so gut.
Wenn nun eine Auslandsanmeldung AU-1 auf dieselbe Erfindung eingereicht werden soll, dann habe ich doch die Wahl, ob ich die Erstanmeldung DE-1 oder die Zweitanmeldung DE-1-IP als Prioritätsanmeldung verwende, richtig?
Im ersteren Fall (DE-1 als Prioritätsanmeldung für AU-1) muss ich außer der Prioritätsfrist erstmal nichts besonderes beachten.
Im letzteren Fall (DE-2-IP als Prioritätsanmeldung für AU-1) müsste ich jedoch spätestens am Anmeldetag der AU-1 (bzw. am Tag der Beanspruchung der Priorität) auf die ursprünglich in Anspruch genommene innere Priorität der DE-1 verzichten, um keine Kettenpriorität zu erzeugen - stimmt's?