Alex:jura
*** KT-HERO ***
Hallo Gemeinde,
folgender Fall:
Prof. meldet der Hochschule eine Erfindung. Diese Erfindung könnte als freie Erfindung betrachtet werden (dies ist der Hochschule sehr wohl bewusst). Da der Prof. die Erfindung aber gemeldet hat, nimmt die Hochschule (ordnungsgemäß) in Anspruch. Es folgt die Erteilung des Patents und dessen Vermarktung.
Kann nun der Prof. sich darauf berufen, dass es sich um einer freie Erfindung hielt?
Welche Ansprüche hat der Prof.?
Wenn die Erfindung an den Prof übergeht, kann die Hochschule Aufwandsentschädigung fordern?
Dies ist ein fiktiver Fall, da die Hochschule die Rechte an der Erfindung aufgrund eines Vertrags übertragen kam.
Freue mich auf die Kommentare
Alex
folgender Fall:
Prof. meldet der Hochschule eine Erfindung. Diese Erfindung könnte als freie Erfindung betrachtet werden (dies ist der Hochschule sehr wohl bewusst). Da der Prof. die Erfindung aber gemeldet hat, nimmt die Hochschule (ordnungsgemäß) in Anspruch. Es folgt die Erteilung des Patents und dessen Vermarktung.
Kann nun der Prof. sich darauf berufen, dass es sich um einer freie Erfindung hielt?
Welche Ansprüche hat der Prof.?
Wenn die Erfindung an den Prof übergeht, kann die Hochschule Aufwandsentschädigung fordern?
Dies ist ein fiktiver Fall, da die Hochschule die Rechte an der Erfindung aufgrund eines Vertrags übertragen kam.
Freue mich auf die Kommentare
Alex