arcd007
*** KT-HERO ***
Hi allerseits,
folgendes Problem:
gegeben sei ein deutsches Patent, Anmeldetag 15.03.98, das durch Nichtzahlung einer Jahresgebühr erloschen ist. Die 2-Monatsfrist gemäß §7(1)1 PatKostG für die Zahlung der Jahresgebühr wurde ebenso versäumt wie danach die zusätzliche 6-Monatsfrist gemäß §7(1)2 PatKostG.
Wiedereinsetzung in die Frist für die Zahlung ist ja möglich, allerdings stellt sich nun die Frage ab wann die 1-Jahres-Frist für die Wiedereinsetzung gemäß §123(2)4 PatG zu laufen beginnt.
Dort heißt es: "Ein Jahr nach Ablauf der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden."
In welche Frist wird wiedereingesetzt? 2 oder 6 Monate?
Thanks!
Ciao
arcd007
folgendes Problem:
gegeben sei ein deutsches Patent, Anmeldetag 15.03.98, das durch Nichtzahlung einer Jahresgebühr erloschen ist. Die 2-Monatsfrist gemäß §7(1)1 PatKostG für die Zahlung der Jahresgebühr wurde ebenso versäumt wie danach die zusätzliche 6-Monatsfrist gemäß §7(1)2 PatKostG.
Wiedereinsetzung in die Frist für die Zahlung ist ja möglich, allerdings stellt sich nun die Frage ab wann die 1-Jahres-Frist für die Wiedereinsetzung gemäß §123(2)4 PatG zu laufen beginnt.
Dort heißt es: "Ein Jahr nach Ablauf der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt und die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden."
In welche Frist wird wiedereingesetzt? 2 oder 6 Monate?
Thanks!
Ciao
arcd007