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Guest
Hallo,
weiß von Euch jemand, ob ältere, aber gegenüber einer jüngeren Anmeldung nachveröffentlichte Patentanmeldungen in China für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit der jüngeren Anmeldung zu berücksichtigen sind? In Europa und Deutschland ist dies ja nicht der Fall, in den USA meines Wissens schon.
In unserem braunen "Manual" finde ich für China nur die Kriterien für die Neuheit. Demnach sind hierfür (wie in Deutschland und Europa auch) nachveröffentlichte Anmeldungen relevant. Leider finde ich nichts zur erfinderischen Tätigkeit.
Vielen Dank für jeden Hinweis, auch auf geeignete Informationsquellen!
weiß von Euch jemand, ob ältere, aber gegenüber einer jüngeren Anmeldung nachveröffentlichte Patentanmeldungen in China für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit der jüngeren Anmeldung zu berücksichtigen sind? In Europa und Deutschland ist dies ja nicht der Fall, in den USA meines Wissens schon.
In unserem braunen "Manual" finde ich für China nur die Kriterien für die Neuheit. Demnach sind hierfür (wie in Deutschland und Europa auch) nachveröffentlichte Anmeldungen relevant. Leider finde ich nichts zur erfinderischen Tätigkeit.
Vielen Dank für jeden Hinweis, auch auf geeignete Informationsquellen!